Verbindlichkeiten: Zahlungsverpflichtungen von Unternehmen

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Das Prinzip von Verbindlichkeiten und Forderungen gibt es schon seit Tausenden von Jahren: Eine Person erledigt etwas für eine andere Person oder gibt ihr ein Produkt. Dadurch entsteht eine Schuld für den Empfänger – er muss der anderen Person eine Gegenleistung erbringen. Es besteht also eine offene Verbindlichkeit.

Bis heute hat sich daran nicht viel verändert. Verbindlichkeiten sind fester Bestandteil des unternehmerischen Alltags. Aus diesem Grund beschäftigt sich dieser Beitrag mit Verbindlichkeiten im beruflichen Kontext. Sie erfahren, wie Sie Verbindlichkeiten in Ihrer Bilanz buchen können und welche verschiedenen Arten von Verbindlichkeiten es gibt.

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Was sind Verbindlichkeiten?

Eine Verbindlichkeit ist, als Gegenteil einer Forderung, eine Verpflichtung, die ein Schuldner (Unternehmen) gegenüber dem Gläubiger (Kunde oder Lieferant) hat. In den meisten Fällen handelt es sich um eine noch nicht beglichene Zahlungsverpflichtung. Doch auch andere Formen von Verbindlichkeiten, wie Dienst- oder Sachleistungen, sind möglich.

Welche Arten von Verbindlichkeiten gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Verbindlichkeiten: kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten. Entscheidend ist hierbei die Restlaufzeit, also der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt der Verbindlichkeit.

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Kurzfristige Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres oder eines Geschäftszyklus zu begleichen. Dazu zählen:

  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Rechnungen für gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen.
  • Kurzfristige Darlehen und Kredite: Bankkredite oder andere kurzfristige Finanzierungen, die innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen sind.
  • Erhaltene Anzahlungen: Vorauszahlungen von Kunden für zukünftige Lieferungen oder Leistungen.
  • Steuer- und Sozialabgaben: Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen an den Staat und Sozialversicherungsträger.
  • Lohn- und Gehaltszahlungen: Löhne und Gehälter werden üblicherweise am Ende eines Monats ausgezahlt. Bis dahin besteht aufgrund der bereits erbrachten Arbeitsleistung der Mitarbeitenden eine Verbindlichkeit.
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Abb.: Steuern sind kurzfristige Verbindlichkeiten.

Langfristige Verbindlichkeiten

Langfristige Verbindlichkeiten sind nach mehr als einem Jahr fällig. Dabei kann es entweder sein, dass es monatliche oder quartalsweise Zahlungsverpflichtungen gibt, bis die Verbindlichkeit in über einem Jahr vollständig abgezahlt ist. Oder der gesamte Betrag wird in mehr als einem Jahr fällig. Folgende Beispiele zählen zu langfristigen Verbindlichkeiten:

  • Langfristige Darlehen und Kredite: Bankkredite oder andere Finanzierungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
  • Hypothekenverbindlichkeiten: Darlehen, die durch Immobilien besichert sind. Die Rückzahlung erstreckt sich häufig über mehrere Jahrzehnte.
  • Anleihen: Schuldverschreibungen, die entstehen, indem sich ein Unternehmen bei einem Anleger Geld leiht, um Kapital für die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit zu beschaffen. Dieses Geld wird üblicherweise in Form von regelmässigen Zinszahlungen zurückgezahlt.
  • Ruhestandspläne: Manche Unternehmen zahlen im Namen ihrer Mitarbeitenden in einen Altersvorsorgeplan ein. Diese Verbindlichkeit besteht in der Regel, bis der Mitarbeitende die Firma verlässt.
  • Rückstellungen: Verpflichtungen, deren genaue Höhe oder Fälligkeit noch unsicher ist, wie Pensionsrückstellungen oder Rückstellungen für Prozesskosten.

Viele Unternehmen konzentrieren sich hauptsächlich auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten und lassen die langfristigen Verbindlichkeiten ausser Acht – da diese schliesslich oft erst in der entfernten Zukunft fällig werden. Dies erhöht allerdings das Risiko eines späteren Zahlungsausfalls. Achten Sie darauf, stets Ihre gesamten finanziellen Verpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern im Blick zu behalten und planen Sie entsprechend.

Eventualverbindlichkeiten

Eine weitere Variante von Verbindlichkeiten sind die sogenannten Eventualverbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind potenziell, d. h. sie treten nur unter bestimmten Umständen auf und hängen von Bedingungen ab, die erst noch erfüllt werden müssen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Verbindlichkeiten eintreten, wird als sehr gering eingeschätzt. Aus diesem Grund werden Eventualverbindlichkeiten nicht bilanziert. Stattdessen werden sie unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Dies dient dazu, eventuelle Risiken im Blick zu behalten.

Sobald es allerdings deutliche Hinweise dafür gibt, dass tatsächliche Verbindlichkeiten daraus entstehen werden, müssen Rückstellungen gebildet und entsprechend in der Bilanz ausgewiesen werden.

Zu Eventualverbindlichkeiten zählen zum Beispiel:

  • Haftungsverpflichtungen: Verpflichtungen aus rechtlichen Ansprüchen, die noch nicht abschliessend entschieden sind.
  • Gewährleistungsverpflichtungen: Verpflichtungen, die über die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, beispielsweise durch Garantien im Rahmen von Sonderaktionen. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme gilt aber als sehr gering.
  • Bürgschaften und Garantien: Verpflichtungen, die erst fällig werden, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt, wie z. B. das Nichterfüllen eines Vertrags durch einen Dritten.

Beispiel: Unternehmen B ist eine Tochtergesellschaft von Unternehmen A. Darum bürgt Unternehmen A für die Darlehensschulden von Unternehmen B. Unternehmen B ist finanziell gut aufgestellt und kann die Raten problemlos bezahlen. Da das Risiko für einen Zahlungsausfall von Unternehmen B damit als sehr gering eingestuft wird, gilt der verbürgte Betrag bei Unternehmen A als eine Eventualverbindlichkeit. Ändert sich allerdings die finanzielle Lage von Unternehmen B und gerät es in Zahlungsschwierigkeiten, muss Unternehmen A Rückstellungen für den verbürgten Betrag bilden.

Beispiele für Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit entsteht immer dann, wenn eine vereinbarte Gegenleistung für eine Leistung noch nicht erbracht wurde. Die folgenden Beispiele zeigen die Vielfalt der Verbindlichkeiten, die ein Unternehmen haben kann.

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten für Waren oder Dienstleistungen, die geliefert wurden, aber noch nicht bezahlt sind.

Beispiel: Ein Unternehmen hat Büromaterial im Wert von CHF 2‘000 erhalten, aber noch keine Zahlung an den Lieferanten geleistet. Diese CHF 2‘000 erscheinen als «Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen» in der Bilanz. Da diese Rechnung zeitnah beglichen werden muss, handelt es sich hierbei um eine kurzfristige Verbindlichkeit.

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2. Darlehen und Kredite

Finanzmittel, die das Unternehmen von Banken oder anderen Kreditgebern geliehen hat, mit der Verpflichtung zur Rückzahlung.

Beispiel: Ein Unternehmen möchte in eine neue Maschine investieren und nimmt dafür ein Bankdarlehen über CHF 50‘000 auf, das in fünf Jahren zurückgezahlt werden muss. Bei dieser Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um eine langfristige Verbindlichkeit.

3. Steuerverbindlichkeiten

Verpflichtung zur Zahlung von Steuern an die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Beispiel: Ein Unternehmen muss noch Umsatzsteuer in Höhe von CHF 8‘000 an die Eidgenössische Steuerverwaltung zahlen. Diese ist zum Ende des Quartals fällig und zählt somit zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten.

4. Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten

Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern an Mitarbeitende.

Beispiel: Ein Unternehmen schuldet seinen Mitarbeitern insgesamt CHF 15‘000 für den letzten Monat, die bis zum Ende des Monats zu zahlen sind.

5. Versicherungsverbindlichkeiten

Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen.

Beispiel: Ein Unternehmen hat noch ausstehende Rechnungen für Versicherungsprämien in Höhe von CHF 3‘000, die in den nächsten drei Monaten fällig werden.

Sonderfall 1: Verbindlichkeiten zur Erfüllung einer Sach- oder Dienstleistungsverpflichtung

Während Verbindlichkeiten, die auf einer Geldleistung beruhen, mit dem jeweiligen geschuldeten Geldbetrag bewertet werden, ist die Bewertung bei Sach- oder Dienstleistungsverbindlichkeiten nicht so eindeutig. In diesem Fall muss der Betrag, der zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit aufgewendet werden muss, möglichst exakt berechnet werden.

Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Bauauftrag zur Errichtung eines Bürogebäudes angenommen. Dieser umfasst die Verpflichtung zur Bereitstellung von Materialien und Arbeitsleistungen im Wert von CHF 800‘000.

Sonderfall 2: Folgebewertung einer Verbindlichkeit

Bei langfristigen Verbindlichkeiten kann der Nennwert der Verbindlichkeit durch eine Folgebewertung steigen. In diesem Fall muss der höhere Wert in der Bilanz angesetzt und der entstandene Verlust realisiert werden.

Beispiel: Ein Unternehmen hat vor einem Jahr einen Kredit in Höhe von CHF 100‘000 aufgenommen. Aufgrund steigender Marktzinsen beträgt der Marktwert dieses Kredits nun CHF 110‘000. In der Bilanz muss der höhere Wert angesetzt werden, was zu einem Buchverlust von CHF 10‘000 führt.

Sonderfall 3: Verjährung einer Verbindlichkeit

Verbindlichkeiten können nach zehn Jahren verjähren. Muss eine bilanzierte Verbindlichkeit aufgrund einer Verjährung nicht mehr erfüllt werden, wird die Verbindlichkeit in der Bilanz mit null bewertet und als Erhöhung des Gewinns ausgebucht.

Beispiel: Ein Unternehmen hat gegenüber einem Lieferanten eine Verbindlichkeit von CHF 1‘000. Der Gläubiger hat diese Verbindlichkeit nicht angemahnt, weshalb sie nach zehn Jahren verjährt. Somit wird sie nun in der Bilanz auf null gesetzt und mit CHF 1‘000 als Gewinn verbucht.

Wo werden Verbindlichkeiten in der Bilanz aufgeführt?

Verbindlichkeiten werden in der Bilanz auf der Passivseite aufgeführt. Die Bilanz besteht aus zwei Hauptteilen: der Aktivseite und der Passivseite. Die Aktivseite zeigt die Vermögenswerte (Aktiva) des Unternehmens, während die Passivseite die Mittelherkunft, also die Finanzierung (Passiva), darstellt.

Die Passivseite gliedert sich in Eigenkapital und Fremdkapital, wobei die Verbindlichkeiten zum Fremdkapital zählen. Das Fremdkapital wiederum wird in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen unterteilt. Sämtliche bestehende Verbindlichkeiten werden zum Bilanzstichtag auf der Passivseite der Bilanz als Sammelposten aufgeführt.

Beispiel: Die Passivseite einer Bilanz

Passiva

Betrag (CHF)

Eigenkapital


Gezeichnetes Kapital

50’000

Kapitalrücklagen

20’000

Gewinnrücklagen

10’000

Gewinnvortrag/Verlustvortrag

5’000

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

15’000

Summe Eigenkapital

100’000



Fremdkapital


Langfristige Verbindlichkeiten


Langfristige Darlehen

200’000

Hypothekenverbindlichkeiten

150’000

Kurzfristige Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

50’000

Kurzfristige Darlehen

30’000

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

20’000

Rückstellungen


Pensionsrückstellungen

40’000

Steuerrückstellungen

10’000

Sonstige Rückstellungen

10’000

Summe Fremdkapital

510’000



Summe Passiva

610’000

Was ist der Unterschied zwischen einer Verbindlichkeit und einer Rückstellung?

Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind beide Posten auf der Passivseite der Bilanz, die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten darstellen. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede.

Verbindlichkeiten

Rückstellungen

Definition

Feste, eindeutige und klar definierte Verpflichtungen gegenüber Dritten. Es handelt sich also um gewisse Verbindlichkeiten.

Unsichere Verpflichtungen in Bezug auf Höhe und/oder Fälligkeit. Es handelt sich also um ungewisse Verbindlichkeiten.

Betrag und Fälligkeit

Betrag und Fälligkeit der Verpflichtung sind sicher und festgelegt.

Betrag und/oder Fälligkeit der Verpflichtung sind ungewiss.

Bilanz

Als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz

Als Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz.

Notwendigkeit einer Zahlung

Eine Zahlungsverpflichtung besteht definitiv.

Die Verpflichtung zu einer Zahlung ist sehr wahrscheinlich, aber nicht sicher.

Beispiele

Lieferantenverbindlichkeiten, Darlehen, Kredite.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wie Steuernachzahlungen, Pensionszahlungen oder Gewährleistungszahlungen.

Konkretes Beispiel

Ein Unternehmen bestellt Büromaterial bei einem Lieferanten. Dafür erhält es eine Rechnung, die innerhalb von 30 Tagen beglichen werden muss. Bis diese Rechnung beglichen wird, besteht eine Verbindlichkeit.

Ein Unternehmen bietet seinen Mitarbeitenden eine betriebliche Altersvorsorge an. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung weiss das Unternehmen allerdings noch nicht, ob das Angebot angenommen wird, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Zahlungen fällig werden. Daher muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.

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Häufig gestellte Fragen zu Verbindlichkeiten

Sind Verbindlichkeiten Schulden?

Ja, Verbindlichkeiten sind Schulden. Sie werden im unternehmerischen Kontext als Synonyme verwendet. Schliesslich entstehen Verbindlichkeiten immer dann, wenn ein Schuldner die vereinbarte Gegenleistung für eine erhaltene Leistung durch den Gläubiger (noch) nicht erbracht hat, er hat also Schulden.

Wie entstehen Verbindlichkeiten?

Verbindlichkeiten entstehen, wenn ein Gläubiger (z. B. Lieferant) eine Leistung vollbracht hat und dafür eine Gegenleistung (üblicherweise eine Zahlung) durch das Unternehmen, das diese Leistung in Anspruch genommen hat, vereinbart wurde. Der Betrag, der Grund und der Zeitpunkt, wann diese Gegenleistung erbracht werden muss, sind dabei festgelegt. Das Unternehmen hat diese Gegenleistung aber noch nicht erbracht, wodurch es zum Schuldner wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten und Forderungen?

Während Verbindlichkeiten offene Zahlungsverpflichtungen des Schuldners gegenüber seiner Gläubiger sind, bezeichnen Forderungen den Anspruch, den der Gläubiger gegenüber den Schuldnern hat. Eine Verbindlichkeit ist also das genaue Gegenteil einer Forderung. Eine Verbindlichkeit steht auf der Passivseite der Bilanz, die Forderung auf der Aktivseite.

Dürfen Verbindlichkeiten und Forderungen miteinander verrechnet werden?

Forderungen gegenüber Kunden oder Lieferanten bilden in der Buchhaltung das Gegenstück zu den Verbindlichkeiten. Dennoch dürfen die beiden aufgrund des Verrechnungsverbots nicht direkt miteinander verrechnet werden.

Zu welchem Datum muss eine Verbindlichkeit in der Bilanz gebucht werden?

Eine Verbindlichkeit wird üblicherweise zu dem Datum in der Bilanz gebucht, an dem die Leistung erbracht oder der Gegenstand geliefert wurde. Hat ein Unternehmen beispielsweise am 12.04. eine Bestellung bei einem Lieferanten getätigt, der Gegenstand wird am 29.04. geliefert und das Zahlungsziel auf der Rechnung ist der 28.05., dann wird der Rechnungsbetrag als Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen am 29.04. in der Bilanz gebucht.

Was passiert, wenn ich eine Verbindlichkeit nicht fristgerecht begleiche?

Verschiedene Ursachen, wie finanzielle Probleme oder schlichtweg das Vergessen der Verbindlichkeit, können dazu führen, dass eine Verbindlichkeit nicht rechtzeitig zum Zahlungstermin beglichen wird. In der Regel erhalten Sie dann Mahnungen vom Gläubiger. Ignorieren Sie auch diese, kann der Gläubiger gerichtlich gegen Sie vorgehen. Je nach Höhe der Verbindlichkeit kann dieses gerichtliche Mahnverfahren sogar in ein Insolvenzverfahren münden.

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