Welche Arten von Selbstkosten gibt es?
Bei der Berechnung von Selbstkosten wird zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden: Einzelkosten und Gemeinkosten. Denn es gilt:
Selbstkosten = Einzelkosten + Gemeinkosten
- Einzelkosten: Diese Kosten sind direkt einem Produkt oder einer Dienstleistung zuordenbar, wie Kosten für Rohstoffe (z. B. Scheinwerfer für ein Auto) oder Gehälter von Arbeitskräften, die nur für die Herstellung eines bestimmten Produkts eingesetzt werden.
- Gemeinkosten: Kosten, die nicht direkt einem Produkte oder Dienstleistung zuordenbar sind, da sie gleichzeitig für mehrere Posten anfallen – beispielsweise Stromkosten für eine Produktionshalle, in der mehrere Produkte hergestellt werden, oder Gehälter für administratives Personal. Gemeinkosten werden anhand eines geeigneten Schlüssels auf die verschiedenen Produkte bzw. Dienstleistungen verteilt.
Wie werden Selbstkosten berechnet?
Die Berechnung der Selbstkosten erfolgt, indem alle anfallenden Kosten (sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten) eines Produkts oder einer Dienstleistung erfasst und summiert werden. In der Regel erfolgt dies mithilfe eines Kalkulationsschemas, das je nach Produkt, Dienstleistung, Branche und Betriebsart variieren kann.
1. Berechnung in einem Produktionsbetrieb
In einem Produktionsunternehmen setzen sich die Selbstkosten aus Material-, Fertigungs-, Verwaltungs-, Entwurfs-, Entwicklungs- und Vertriebskosten zusammen. Zu den Verwaltungskosten zählen neben den Personalkosten beispielsweise auch Energiekosten und Kosten für die Raummiete.
Materialkosten
+ Entwicklungskosten
+ Entwurfskosten
+ Fertigungskosten
+ Verwaltungskosten
+ Vertriebskosten
= Selbstkosten
Beispiel: Ein Möbelhersteller produziert einen Tisch. Die Kosten sind:
- Materialkosten: CHF 50
- Entwicklungs- und Entwurfskosten: CHF 10
- Fertigungskosten: CHF 20
- Verwaltungskosten: CHF 30
- Vertriebskosten: CHF 15
Die Selbstkosten des Tischs können wie folgt berechnet werden:
Selbstkosten = CHF 50 + CHF 10 + CHF 20 + CHF 30 + CHF 15 = CHF 115
Die Selbstkosten eines Tischs betragen somit CHF 115.
2. Berechnung in einem Handelsbetrieb
Ein Handelsunternehmen kauft Waren ein und verkauft sie weiter. Hier berechnen sich die Selbstkosten aus den Einkaufs- und Bezugskosten (also dem Warenpreis, von dem sämtliche Preisnächlässe bereits abgezogen wurden, sowie den Kosten für Versand und Lieferung sowie Zöllen und Abgaben) plus Lager-, Verwaltungs- und Vertriebskosten.
Warenpreis
- Preisnachlässe
- Skonto
= Einkaufspreis
+ Bezugskosten
= Bezugspreis
+ Lagerkosten
+ Verwaltungskosten
+ Vertriebskosten
= Selbstkosten
Beispiel: Ein Händler kauft ein Smartphone zum Preis von CHF 500 ein. Darauf erhält er einen Rabatt in Höhe von CHF 50. Lieferung und Zollgebühren betragen CHF 20. Weitere anfallende Kosten sind:
- Lagerkosten: CHF 3
- Verwaltungskosten: CHF 15
- Vertriebskosten: CHF 20
Selbstkosten = CHF 500 – CHF 50 + CHF 20 + CHF 3 + CHF 15 + CHF 20 = CHF 508
Die Selbstkosten pro verkauftem Smartphone betragen somit CHF 508.
3. Berechnung in einem Dienstleistungsbetrieb
In einem Dienstleistungsunternehmen entstehen vor allem Personal- und Gemeinkosten.
Lohnkosten (Stundensatz x Stundenzahl)
+ Materialkosten
+ Verwaltungskosten
+ Vertriebskosten
= Selbstkosten
Beispiel: Ein Beratungsunternehmen berechnet die Selbstkosten für eine Stunde Beratung:
- Personalkosten: CHF 80
- Verwaltungskosten: CHF 10
- Vertriebskosten: CHF 5
Selbstkosten = CHF 80 + CHF 10 + CHF 5 = CHF 95
Die Selbstkosten pro Beratungsstunde betragen CHF 95.
Was ist der Selbstkostenpreis?
Im Rahmen der Selbstkostenrechnung werden die gesamten Kosten eines Produkts oder einer Dienstleistung ermittelt. Das Ergebnis dieser Selbstkostenrechnung ist der Selbstkostenpreis – dieser bildet die zentrale Grundlage für die Preiskalkulation. Der Selbstkostenpreis setzt sich aus sämtlichen Kosten zusammen, die bei der Anschaffung, der Herstellung und dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung anfallen.
Ein Produkt oder eine Dienstleistung wird zum Selbstkostenpreis verkauft, wenn der Verkaufspreis genau den Selbstkosten entspricht – das Unternehmen macht mit dem Verkauf also weder Gewinn noch Verlust. Zwar sind alle anfallenden Kosten gedeckt, aber es bleibt kein Überschuss.
Daher gilt der Selbstkostenpreis als langfristige Preisuntergrenze: Der Verkaufspreis darf nicht unter den Selbstkosten liegen, um kostendeckend zu wirtschaften. Ein Gewinn ist nur dann möglich, wenn der Verkaufspreis höher ist als die Selbstkosten, also ein Gewinnzuschlag berücksichtigt wird. Dabei sollten auch mögliche Skonti oder Rabatte eingeplant werden, um sicherzustellen, dass der endgültige Erlös nicht unter den Selbstkosten liegt.
Durch die Selbstkostenermittlung können Unternehmen ihre Preise also gezielt kalkulieren und eine nachhaltige Profitabilität sichern.
Beispiel: Für die Produktion des Tischs entstandenen Gesamtselbstkosten in Höhe von CHF 115. Dies entspricht somit der langfristigen Preisuntergrenze. Um einen Gewinn zu erzielen, wird ein Gewinnzuschlag berücksichtigt, der auch potentielle Preisnachlässe und Skonti miteinberechnet.
CHF 115 (Selbstkosten)
+ CHF 17.25 (Rabatt in Höhe von 15%)
+ CHF 4 (Skonto)
= CHF 136.25
Das Unternehmen addiert auf diesen Betrag einen Gewinnzuschlag von CHF 23.75 und verkauft den Tisch zu einem Preis von CHF 159.99.