Wie berechnet man den Gewinnvortrag?
Zur Berechnung des Gewinnvortrags ist es zunächst erforderlich, auf Basis des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags den Bilanzgewinn zu berechnen.
Ein Gewinnvortrag kann nur dann entstehen, wenn ein Bilanzgewinn erzielt wurde. Ein Bilanzverlust resultiert immer in einem Verlustvortrag.
Um den Bilanzgewinn Ihres Unternehmens berechnen zu können, benötigen Sie folgende Werte:
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr<br– Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus Rücklagen
– Bildung von Rücklagen
= Bilanzgewinn oder Bilanzverlust
Im Anschluss können Sie auf Basis des Bilanzgewinns den Gewinnvortrag (oder Verlustvortrag) ermitteln.
Bilanzgewinn
– Dividendenausschüttungen
– Investitionen
– zusätzliche Aufwendungen
= Gewinnvortrag bzw. Verlustvortrag
Der nach sämtlichen Gewinnverwendungen verbleibende Rest des Bilanzgewinns wird als Gewinnvortrag oder Verlustvortrag mit ins nächste Geschäftsjahr übernommen und dort mit dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag verrechnet.
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
Die Basis für die Berechnung des Gewinnvortrags beziehungsweise Verlustvortrags ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus der Erfolgsrechnung.
Gewinn- bzw. Verlustvortrag
Vom Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag wird der aus dem letzten Geschäftsjahr übertragene Verlustvortrag subtrahiert beziehungsweise der übertragene Gewinnvortrag addiert.
Bildung von Rücklagen bzw. Entnahme aus Rücklagen
Bleibt nun noch etwas vom Gewinn übrig, können damit Gewinnrücklagen gebildet werden. Wird in den Folgejahren ein Verlust eingefahren, kann etwas aus dieser Gewinnrücklage entnommen werden, um den Verlust auszugleichen.
Gleichzeitig hat das Unternehmen in diesem Schritt auch die Möglichkeit, Gelder aus bereits bestehenden Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklagen zu entnehmen, um seinen Bilanzgewinn zu erhöhen.
Bilanzgewinn
Indem der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag mit dem Gewinn- oder Verlustvortrag des Vorjahres sowie der Einstellung oder Entnahme aus Rücklagen verrechnet wird, erhält man den Bilanzgewinn beziehungsweise den Bilanzverlust.
Der Bilanzgewinn kann nun an die Gesellschafter ausgeschüttet und/oder für zusätzliche Aufwendungen, wie beispielsweise einen verlorenen Rechtsstreit, und/oder für Investitionen genutzt werden. Üblicherweise wird in der Hauptversammlung der Aktionäre beziehungsweise in der Gesellschafterversammlung darüber bestimmt, wie der Bilanzgewinn verwendet wird. In manchen Fällen ist stattdessen in der Satzung festgelegt, zu welchen Anteilen der Bilanzgewinn wohin fliessen soll.
Bleibt nach all diesen Abzügen noch ein Betrag übrig, wird dieser als Gewinnvortrag ins nächste Geschäftsjahr übertragen. Übersteigen die ausgezahlten Dividenden, die zusätzlichen Aufwendungen und die Rücklagen für Investitionen allerdings den Bilanzgewinn, dann entsteht ein Verlustvortrag, der in das nächste Geschäftsjahr übertragen wird.
Beispiel: Ein Unternehmen erwirtschaftet einen Jahresüberschuss von CHF 50‘000. Vom Vorjahr ist noch ein Gewinnvortrag von CHF 10‘000 vorhanden. Das Unternehmen möchte weitere Rücklagen bilden und stellt daher CHF 20‘000 in Rücklagen ein. In der letzten Hauptversammlung wurde festgelegt, dass eine Dividende in Höhe von CHF 15‘000 an die Gesellschafter ausgezahlt werden muss. Es werden CHF 14‘000 in neue Maschinen und IT-Geräte investiert. Da sich das Unternehmen gerade in einem Rechtsstreit befindet, bildet es hierfür eine Rücklage von CHF 4‘000.
Nun möchte die Buchhaltung berechnen, ob trotz der vielen Ausgaben noch etwas vom Jahresüberschuss verbleibt, das als Gewinnvortrag mit ins nächste Geschäftsjahr genommen werden kann.
CHF 50‘000 (Jahresüberschuss)
+ CHF 10‘000 (Gewinnvortrag)
– CHF 20‘000 (Einstellung in Rücklagen)
= CHF 40‘000 (Bilanzgewinn)
CHF 40‘000 (Bilanzgewinn)
– CHF 15‘000 (Dividende)
– CHF 14‘000 (Investitionen)
– CHF 4‘000 (zusätzliche Aufwendungen)
= CHF 7‘000 (Gewinnvortrag)
Nach sämtlichen Abzügen vom Jahresüberschuss und Gewinnvortrag des Vorjahres verbleibt noch ein Gewinnvortrag in Höhe von CHF 7‘000, der in das nächste Geschäftsjahr übertragen wird.
Sollte ein Unternehmen einen Gewinnvortrag bilden?
Grundsätzlich kann es als gutes Zeichen gewertet werden, wenn ein Unternehmen einen Gewinnvortrag erzielt. Schliesslich bedeutet dies, dass es mehr Gewinn erwirtschaftet hat, als für Rücklagen, Dividenden und sonstige Ausgaben benötigt wurde.
- Finanzielle Reserve: Der Gewinnvortrag ermöglicht es einem Unternehmen, finanzielle Reserven für unsichere Zeiten beziehungsweise wirtschaftlich schwächere Jahre zu schaffen. Werden im nächsten Geschäftsjahr Verluste eingefahren, können diese dank des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr gegebenenfalls direkt ausgeglichen werden.
- Liquidität: Der Gewinnvortrag verbessert dieLiquidität und Flexibilität des Unternehmens.
- Investitionen: Der Gewinnvortrag vereinfacht zukünftige grössere Investitionen.
- Abfangen von Gewinnschwankungen: Dank des Gewinnvortrags lassen sich Gewinne und Verluste auf verschiedene Geschäftsjahre verteilen, wodurch Gewinnschwankungen weniger stark hervortreten. Dies fördert einen positiven Eindruck nach Aussen.
- Wirtschaftlichkeit: Ein Gewinnvortrag bedeutet, dass das Unternehmen in der Lage war, nach allen Ausgaben noch einen Teil des Gewinns im Unternehmen zu behalten. Er signalisiert, dass das Unternehmen wirtschaftlich gesund ist, Gewinne erwirtschaftet und sich in der Lage sieht, diese gewinnbringend wiederzuverwenden.
- Investoren und Gläubiger: Diese betrachten den Gewinnvortrag als ein Zeichen dafür, dass das Unternehmen gut wirtschaftet und nachhaltig Gewinne erzielt, und stufen es eher als investitions- beziehungsweise kreditwürdig ein.
Da sich der Gewinnvortrag positiv auf die Liquidität des Unternehmens auswirkt, wie auch seine Aussenwirkung verbessern kann, sollte also jedes Unternehmen – sofern möglich – einen Gewinnvortrag bilden.
Welche Höhe dabei ratsam ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Allerdings ist wichtig zu beachten, dass ein sehr hoher Gewinnvortrag negative Signale senden könnte.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Unternehmen keine klaren Pläne zur Verwendung des Gewinns hat und somit den Eindruck erweckt, ineffizient mit seinen Ressourcen umzugehen. Trägt ein Unternehmen systematisch Gewinne ins nächste Geschäftsjahr vor, um Dividendenausschüttungen zu umgehen, hat dies Unzufriedenheit bei Aktionären und Gesellschaftern zur Folge.
Wie verbucht man einen Gewinnvortrag in der Bilanz?
Der Gewinnvortrag wie auch der Verlustvortrag werden in der Bilanz auf der Passivseite als Teil des Eigenkapitals verbucht. Der Gewinnvortrag wird als «Gewinnvortrag vor Verwendung» ins nächste Geschäftsjahr übertragen, während der Verlustvortrag in der Bilanz auf dem Konto «Verlustvortrag vor Verwendung» verbucht wird.
Wichtig ist, darauf zu achten, den Gewinnvortrag aus diesem Jahr in der Bilanz nicht mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zu addieren. Schliesslich wird der Vorjahres-Gewinnvortrag mit dem Jahresüberschuss beziehungsweise dem Jahresfehlbetrag des aktuellen Jahres verrechnet.