Die doppelte Buchhaltung (auch «doppelte Buchführung» oder «Doppik» genannt) ist eine Methode der Buchführung, bei der Geschäftsvorfälle zweimal erfasst werden: auf Konto und Gegenkonto. Unternehmen in der Schweiz sind ab einem bestimmten Jahresumsatz zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.
Was ist doppelte Buchhaltung?
Die doppelte Buchhaltung ist ein Buchführungssystem, bei dem jede Transaktion auf mindestens zwei Konten verbucht wird – einmal im Soll und einmal im Haben. Die Gesamtsumme der Sollbuchungen muss immer der Gesamtsumme der Habenbuchungen entsprechen. So ist die Bilanz stets ausgeglichen und die Genauigkeit der Finanzdaten sichergestellt.
In diesem Beitrag:
- Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?
- Ist die doppelte Buchhaltung in der Schweiz Pflicht?
- Was sind die Vorteile der doppelten Buchhaltung?
- Grundlagen der doppelten Buchhaltung: Eine Einführung
- Die doppelte Buchhaltung in der Schweiz: Beispiele
- Häufig gestellte Fragen rund um die doppelte Buchhaltung
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?
Man unterscheidet zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung:
Einfache Buchhaltung
In der einfachen Buchhaltung, oft auch «Milchbüechlirechnung» genannt, werden alle Einnahmen und Ausgaben nur einmal erfasst und nach Datum sortiert. An dieser Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erkennen Sie lediglich, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist.
Doppelte Buchhaltung
Bei der doppelten Buchführung erfassen Sie alle Einnahmen und Ausgaben zweimal (daher «doppelte Buchführung»): Sie weisen einerseits aus, auf welchem Konto die Bewegung stattfand (Konto: z. B. auf Ihrem Bankkonto oder in der Kasse), und andererseits, wozu das Geld verwendet wurde (Gegenkonto: z. B. Reisekosten, Büromaterial, Wareneinkaufskosten).
Ist die doppelte Buchhaltung in der Schweiz Pflicht?
In der Schweiz sind u. a. folgende Unternehmen zur doppelten Buchhaltung verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaften (AG)
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von mindestens CHF 500’000
Ab wann ist ein Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet?
Laut OR Artikel 957 sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst zur doppelten Buchhaltung verpflichtet, wenn sie im letzten Geschäftsjahr einen Jahresumsatz von mindestens CHF 500’000 erzielt haben.
Obwohl KMU und Selbstständige mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500’000 nicht zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind, kann es sich dennoch lohnen, die Buchhaltung doppelt zu führen. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, warum!
Was sind die Vorteile der doppelten Buchhaltung?
Aus der einfachen Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) lässt sich nur herauslesen, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist. Die doppelte Buchhaltung hingegen ist ein wichtiger Indikator für den Erfolg eines Unternehmens. Aus ihr ergeben sich zahlreiche Vorteile:
- Sie erhalten viele zusätzliche Informationen, die für Ihr Unternehmen relevant sind: Z. B. wissen Sie, wie viel Geld Ihr Unternehmen für bestimmte Zwecke ausgegeben hat. Sie kennen den Wert u. a. Ihrer Lagervorräte und können jederzeit abrufen, wie viel Geld Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht – auf den Tag genau.
- Aus den Daten der doppelten Buchhaltung lassen sich weitere Erkenntnisse ableiten, mithilfe derer Sie den Erfolg Ihres Unternehmens messen und steigern können, z. B. Cashflow und Liquidität.
- Sie wissen, zu welchem Anteil sich Ihr Unternehmen aus Eigenkapital oder Fremdkapital finanziert.
- Ihre Buchhaltung ist übersichtlich und einfach nachvollziehbar. Dadurch lassen sich unter anderem Probleme mit der Steuerverwaltung vermeiden.
- Sie können Ihre Buchhaltung recht einfach selbst kontrollieren, denn der Kontostand bei Ihrer Bank oder in Ihrer Kasse muss nach dem Buchen mit dem Saldo in Ihrer Buchhaltung übereinstimmen.
Grundlagen der doppelten Buchhaltung: Einführung
Die Grundlage der doppelten Buchhaltung ist die Bilanz. Essenzieller Bestandteil der Bilanz sind die Bestandskonten, die sich in eine Aktivseite (Vermögenswerte) und eine Passivseite (Kapitalwerte) gliedern. Die Bilanz muss immer im Gleichgewicht sein, d. h. auf Aktivseite und Passivseite der Bilanz muss schlussendlich der gleiche Wert stehen.
Soll und Haben
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Geld ausgeben oder Geld einnehmen, müssen diese Geschäftsvorfälle auf die jeweils vorgesehenen Bestandskonten auf der Aktiv- oder der Passivseite der Bilanz gebucht werden. Damit sich die Bilanz im Gleichgewicht befindet, wird ein Geschäftsvorfall hierbei nicht nur auf ein Konto, sondern in gleicher Höhe auf zwei Konten gebucht: Einmal erfassen Sie, wofür das Geld verwendet wird, und einmal, woher das Geld kommt.
Hierbei wird einmal im Soll und einmal im Haben gebucht:
- Auf einem aktiven Bestandskonto erfassen Sie Zugänge im Soll und Abgänge im Haben (das Konto mehrt sich im Soll und mindert sich im Haben). Wenn Sie also beispielsweise Waren einkaufen und bar bezahlen, erhalten Sie einen höheren Warenbestand (Soll), allerdings mindert sich der Wert in Ihrer Kasse (Haben). Beispiele für Bestandskonten auf der Aktivseite sind: Kasse, Fuhrpark, Maschinen und Gebäude.
- Auf einem passiven Bestandskonto ist es genau umgekehrt: Abgänge werden im Soll und Zugänge im Haben gebucht (das Konto mindert sich im Soll und mehrt sich im Haben). Beispiele für Bestandskonten auf der Passivseite sind: Eigenkapital, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Fremdkapital.
Die doppelte Buchhaltung in der Schweiz: Beispiele
Die doppelte Buchhaltung soll anhand folgender vereinfachter Beispiele näher erläutert werden:
Beispiel: Barausgaben für Büromaterial
Sie kaufen Büromaterial in Höhe von CHF 87.50. Sie bezahlen bar.
Folgende Konten sind betroffen:
- Konto Kasse
- Konto Büromaterial
In Ihrem Buchhaltungsprogramm erfassen Sie den Betrag CHF 87.50 und wählen das Konto Kasse im Haben (da es sich um eine Bartransaktion handelt und Sie Geld ausgegeben haben) und das Konto Büromaterial im Soll. Beide Konten befinden sich auf der Aktivseite der Bilanz.
Beispiel: Begleichung von Forderungen
Ein Kunde begleicht eine Rechnung (Forderung) in Höhe von CHF 150.00 per Überweisung.
Sie verbuchen den Betrag CHF 150.00, indem Sie das Konto Bank im Soll wählen (da Sie Geld per Banküberweisung erhalten haben) und das Gegenkonto Forderungen im Haben (da Forderungen beglichen wurden). Beide Konten befinden sich auf der Aktivseite der Bilanz.
Doppelte Buchhaltung in bexio
Doppelte Buchhaltung leicht gemacht: In der bexio Buchhaltungssoftware finden Sie alles vor, was Sie für Ihre ordnungsgemässe Buchführung benötigen – darunter die automatische Verbuchung von aus- und eingehenden Rechnungen in den hinterlegten Buchhaltungskonten, den automatischen Abgleich mit Ihrem E-Banking sowie die optionale Anbindung Ihres Treuhänders. Bilanzierung bzw. Erfolgsrechnung und Jahresabschluss erledigen sich in bexio somit fast von selbst.
Häufig gestellte Fragen rund um die doppelte Buchhaltung
Die doppelte Buchhaltung bildet die Grundlage für den Jahresabschluss. Mit ihrer Hilfe werden dafür die Bilanz und die Erfolgsrechnung aufgestellt. Anhand der Schlussbilanz, die zugleich die Eröffnungsbilanz für das Folgejahr ist, lässt sich ein Vermögensvergleich im Laufe der Jahre erstellen. Die Erfolgsrechnung gibt wiederum Aufschluss über den Unternehmenserfolg und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
Die doppelte Buchhaltung ist in Excel zwar grundsätzlich möglich, jedoch recht aufwendig und fehleranfällig. Sie müssen sich sehr gut mit dem Programm auskennen, um Ihre doppelte Buchhaltung korrekt aufzusetzen. Mit einer speziellen Buchhaltungssoftware wie bexio hingegen lassen sich zahlreiche Aufgaben automatisieren. Ein weiterer Vorteil von vielen ist, dass die Software bei Falscheingaben automatisch Meldung macht und Fehler somit von vornherein verhindert.
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