Ob Gebäude, Maschinen oder Computer, Wertpapiere oder Patente – alles, was ein Unternehmen besitzt, zählt zum Anlagevermögen. Wie genau es sich zusammensetzt, wie man es berechnet und was der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen ist, erfahren Sie hier.
Anlagevermögen: Definition
Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dem dauernden Gebrauch eines Unternehmens dienen. Sie sollen über einen längeren Zeitraum im Unternehmen verbleiben. Beispiele für Anlagevermögen sind Grundstücke, Maschinen, Lizenzen oder Wertpapiere.
Was gehört zum Anlagevermögen? Erläuterung und Beispiele
Es wird zwischen drei verschiedenen Arten von Anlagevermögen unterschieden:
1. Sachanlagen
Sachanlagen sind materielle Güter, die langfristig in einem Unternehmen verbleiben. Das Obligationenrecht (Art. 960d Abs. 1 und 2 OR) definiert einen langfristigen Zeitraum in diesem Zusammenhang als mindestens 12 Monate. Sachanlagen werden in der Produktion, zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Gütern sowie für Verwaltungszwecke eingesetzt.
Da die Wertminderung von Sachanlagen über den Nutzungszeitraum vorhersehbar ist, wird sie in der Buchhaltung in Form von planmässigen Abschreibungen festgehalten.
Beispiele für Sachanlagen: Maschinen und technische Anlagen, Büroeinrichtungen, KFZ, Gebäude und Grundstücke.
2. Immaterielle Anlagen
Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus ungreifbaren Vermögenswerten wie Patenten oder Lizenzen.
Laut der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER 10) sind die Wertminderungen immaterieller Anlagen in der Buchhaltung mittels Abschreibungen festzuhalten. Falls der genaue Zeitraum der zukünftigen Nutzungsdauer nicht bestimmbar ist, werden fünf bis maximal 20 Jahre angenommen.
Beispiele für immaterielle Anlagen: Patente, technisches Know-how, Lizenzen und Franchising, Rechte wie z. B. Verlags-, Vertrags- und -Nutzungsrechte, Marken, Software, Entwicklungskosten, Modelle, Muster, Pläne, Urheberrechte, Kundenstamm.
3. Finanzanlagen
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um monetäre Vermögensgegenstände, die langfristig im Unternehmen bleiben, wie z. B. Wertpapiere oder Aktien. Finanzanlagen werden insbesondere genutzt, um Zinserträge oder Gewinnbeteiligungen zu erzielen.
Finanzanlagen wie z. B. Aktien unterliegen häufig grossen Wertschwankungen. In der Buchhaltung werden etwaige Wertminderungen in Form von ausserplanmässigen Abschreibungen festgehalten. Steigt der Wert einer Finanzanlage, so entstehen z. B. stille Reserven.
Beispiele von Finanzanlagen: Geld, das langfristig im Betrieb bleibt, Beteiligungen (z. B. durch Aktien), Anteile an Tochterunternehmungen, Darlehen (z. B. an Tochterunternehmungen oder Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis), Wertpapiere (Aktien anderer Unternehmen).
Abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen
Zusätzlich zur bereits aufgeführten Unterteilung wird auch noch zwischen abnutzbarem und nicht abnutzbarem Anlagevermögen unterschieden:
Abnutzbares Anlagevermögen
Hierbei handelt es sich z. B. um Maschinen, Fahrzeuge, PCs (Sachanlagen) oder sonstige für den Betriebsablauf nötige Ausstattung, die über die Zeit an Wert verliert. Diese Wertminderung wird in der Buchhaltung mit Hilfe von planmässigen Abschreibungen ausgeglichen.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Die entsprechenden Vermögensgegenstände verlieren in der Regel über die Zeit nicht an Wert. Hierzu gehören z. B. Grundstücke (eine Sachanlage) oder sichere Wertpapiere (eine Finanzanlage). Da davon ausgegangen wird, dass keine Wertminderung stattfindet, ist eine planmässige Abschreibung für nicht abnutzbares Anlagevermögen nicht zulässig. Zugelassen sind ausserplanmässige Abschreibungen, z. B. im Fall von ausserplanmässigen Wertminderungen.
Anlagevermögen + Umlaufvermögen = Gesamtvermögen
Beim Anlagevermögen handelt es sich um langfristige Vermögensgegenstände, die das Unternehmen benötigt, um den Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Das Anlagevermögen wird nicht weiter ver- oder bearbeitet. Im Gegensatz dazu steht das Umlaufvermögen: Es ist kurzfristig und unmittelbar für den Umsatz bestimmt.
Beispiele von Umlaufvermögen: Roh- und Betriebsstoffe, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, fertige Waren oder sonstige Erzeugnisse, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und weitere Vermögensteile, die innerhalb eines Jahres zu Geld gemacht werden können.
Zusammen bilden Anlagevermögen und Umlaufvermögen das Gesamtvermögen. Das Anlagevermögen befindet sich zusammen mit dem Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz (siehe Grafik). Die Anlagengüter eines Unternehmens werden mittels der Anlagenbuchhaltung dokumentiert.
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Häufig gestellte Fragen rund um das Anlagevermögen
Sobald ein Unternehmen am Ende des Jahres seine Schlussbilanz erstellt, wird das Anlagevermögen aktiviert bzw. bewertet: Das Unternehmen muss den aktuellen Wert sämtlicher Vermögenswerte ermitteln. Viele Vermögensgegenstände unterliegen im Laufe der Zeit einer Wertminderung oder – z. B. im Fall von Aktien – einer Wertsteigerung. Daher ist das Anlagevermögen jedes Jahr aufs Neue zu aktivieren.
Die Anlagenintensität oder Anlagenquote drückt das Verhältnis von Anlagevermögen zu Gesamtvermögen eines Unternehmens aus. Die Formel lautet:
Anlagevermögen ÷ Gesamtvermögen x 100 = Anlagenintensität
Diese Kennzahl beschreibt also, wie hoch der Anteil des langfristig im Unternehmen gebundenen Anlagevermögens am Gesamtvermögen ist.
Ja und nein – die Antwort hängt von der jeweiligen Unternehmensform und den Rahmenbedingungen ab. Mit einem hohen Anlagevermögen bzw. einer hohen Anlagenintensität gehen in der Regel auch hohe Fixkosten einher. Anlagen müssen beispielsweise ständig gewartet werden, hinzu kommen Abschreibungen aufgrund von Wertverlusten. Positiv ist ein hohes Anlagevermögen dann, wenn es für wertsteigernde Produkte und Dienstleistungen eingesetzt wird – je mehr Anlagen oder z. B. Patente ein Unternehmen hat, desto mehr kann es potenziell verdienen.
Der Anlagenspiegel ist ein Verzeichnis, das alle Vermögenswerte eines Unternehmens mit Informationen zu deren Bestand und Entwicklung aufführt – nützlich deshalb, weil die Bilanz selbst das Anlagevermögen nur in Form von Sammelposten auflistet. Sie lässt somit keine Rückschlüsse auf das Entstehen des Gesamtbetrags zu. Für Unternehmen empfiehlt es sich, dem Jahresabschluss einen solchen Anlagenspiegel beizufügen.
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