Wenn Sie sich in Ihrem Unternehmen eine neue Anlage wie z. B. eine Maschine oder ein Fahrzeug anschaffen, dann verliert diese über die Jahre ihrer Nutzung an Wert. Mithilfe von Abschreibungen wird dieser jährliche Wertverlust in der Buchhaltung abgebildet und veranschaulicht. Wir erklären, was Abschreibungen sind, beantworten Fragen rund um die verschiedenen Abschreibungsmethoden, erklären, wie Sie Abschreibungen buchen, und mehr!
Was sind Abschreibungen?
Abschreibungen beschreiben die Wertminderung von Vermögensgegenständen eines Unternehmens. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens können infolge ihrer Nutzung an Wert verlieren. Dieser Wertverlust wird in der Buchhaltung in Form von Abschreibungen erfasst.
Abschreibungen an einem einfachen Beispiel erklärt
Ein Unternehmen schafft sich einen neuen Vermögensgegenstand, z. B. eine Maschine, im Wert von CHF 30’000 an. Bei der Maschine handelt es sich um eine Sachanlage, die langfristig im Unternehmen bleiben soll. Sachanlagen gehören zum Anlagevermögen und sind in der Bilanz auf der Aktivseite zu finden.
Über die nächsten drei Jahre wird die Maschine im Unternehmen genutzt und verliert daher an Wert. Nun stellt sich die Frage: Wie wird diese Wertminderung korrekt in der Anlagenbuchhaltung erfasst? Genau diesen Vorgang der Verrechnung und Erfassung der Wertminderung über die voraussichtliche Nutzungsdauer nennt man in der Buchhaltung Abschreibung.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlage werden hierfür gleichmässig (linear) oder in absteigender Höhe (degressiv) über die Geschäftsjahre verteilt. In Schlussbilanz und Erfolgsrechnung sähe unser Beispiel etwa wie folgt aus:
BILANZ | ERFOLGSRECHNUNG | ||||
---|---|---|---|---|---|
Liquide Mittel | Sachanlagen | Eigenkapital | Erträge | Aufwendungen | |
Einkauf | ~30'000 | +30'000 | |||
ab Jahr 1 | -10'000 | -10'000 | +10'000 | ||
ab Jahr 2 | -10'000 | -10'000 | +10'000 | ||
ab Jahr 3 | -10'000 | -10'000 | +10'000 |
Welche Arten von Wertminderungen werden abgeschrieben?
Verschiedene Wertverluste lassen sich abschreiben. Hierzu gehören u. a. zeitlich bedingter Abbau und Verschleiss, Abnutzung durch Gebrauch, witterungsbedingter Wertverlust, Veralterung infolge des technischen Fortschritts, Veränderungen in der Nachfrage und Ablauf von Schutzrechten oder Nutzungsrechten.
Zu unterscheiden ist zwischen planmässiger und ausserplanmässiger Wertminderung:
Planmässige Wertminderung
Bei abnutzbarem Anlagevermögen ist die Wertminderung in der Regel vorhersehbar oder planmässig. Beispiele sind die Abnutzung durch Gebrauch oder witterungsbedingte Wertminderungen.
In einem solchen Fall handelt es sich um eine planmässige Abschreibung: Es wird ein Abschreibungsplan erstellt, in dem die Herstellungs- oder Anschaffungskosten, die voraussichtliche Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode festgehalten werden.
Ausserplanmässige Wertminderung
Im Falle von Wertminderung aufgrund von Naturkatastrophen, versteckten Mängeln, Unfällen oder anderen unvorhersehbaren Problemen handelt es sich um eine ausserplanmässige Wertminderung.
Ausserplanmässige Wertminderungen sind nicht im Abschreibungsplan enthalten. Daher ist in einem solchen Fall eine ausserplanmässige Abschreibung nötig. Der neue verminderte Wert des Gegenstands dient nun als Basis für die Berechnung der neuen Abschreibungsbeträge im Abschreibungsplan.
Welche Abschreibungsmethoden gibt es?
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Abschreibung in der Buchhaltung festzuhalten:
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird für einen Gegenstand jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gegenstands können daher ganz einfach gleichmässig über die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen dieser voraussichtlich genutzt werden wird.
Beispiel: Eine Maschine wird für CHF 30’000 eingekauft und soll voraussichtlich für 5 Jahre genutzt werden. Der Abschreibungsplan sähe in diesem Fall wie folgt aus:
Jahr | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert |
---|---|---|
1 | CHF 6'000 | (CHF 30'000 - CHF 6'000) = 24'000 |
2 | CHF 6'000 | (CHF 24'000 - CHF 6'000) = 18'000 |
3 | CHF 6'000 | CHF 12'000 |
4 | CHF 6'000 | CHF 6'000 |
5 | CHF 6'000 | CHF 0 |
Jedes Jahr schreiben Sie CHF 6’000 ab: Im ersten Jahr werden CHF 6’000 des Anschaffungspreises (CHF 30'000) abgeschrieben. Ab dem zweiten Jahr werden CHF 6’000 vom jeweiligen Restbuchwert des Vorjahres abgeschrieben.
Degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung sind die jährlichen Abschreibungsbeträge im Gegensatz zur linearen Abschreibungsmethode nicht gleichbleibend hoch. Die Abschreibungsbeträge sinken jedes Jahr.
Beispiel: Eine Maschine wird für CHF 30’000 eingekauft und soll voraussichtlich für 5 Jahre genutzt werden. Die Abschreibung soll mit dem für diese Sachanlage gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssatz von 40 % erfolgen. Der Abschreibungsplan sähe in diesem Fall wie folgt aus:
Jahr | Abschreibungsbetrag | Restbuchwert |
---|---|---|
1 | (CHF 30'000 * 0.4) = CHF 12'000 | (CHF 30'000 - CHF 12'000) = CHF 18'000 |
2 | (CHF 18'000 * 0.4) = CHF 7'200 | (CHF 18'000 - CHF 7'200) = CHF 10'800 |
3 | CHF 4'320 | CHF 6'480 |
4 | CHF 2'592 | CHF 3'888 |
5 | CHF 1'555.20 | CHF 2'332.80 |
6 | CHF 2'332.80 | CHF 0 |
Im ersten Jahr multiplizieren Sie die Anschaffungskosten mit dem Degressionsfaktor, um den Abschreibungsbetrag zu erhalten. Ab dem zweiten Jahr multiplizieren Sie den Restbuchwert mit dem Degressionsfaktor, um den jeweiligen Abschreibungsbetrag zu erhalten. Im letzten Jahr wird der gesamte Restbuchwert des Vorjahres abgeschrieben.
Abschreibungen buchen
Es gibt zwei Möglichkeiten, Abschreibungen zu verbuchen: die direkte und die indirekte Verbuchung.
Direkte Abschreibung
Bei der direkten Abschreibung ziehen Sie die Abschreibung vom Wert des Anlagengegenstands ab (Sachanlagevermögen – Wertminderung = Abschreibung). Den Abschreibungsbetrag buchen Sie vom jeweiligen Anlagenkonto ab.
Beispiel-Buchungssatz: Konto Abschreibung auf Maschinen an Konto Maschinen.
Indirekte Abschreibung
Den Anlagegegenstand schreiben Sie mittels einer Wertberichtigung indirekt ab. Diese weisen Sie auf der Passivseite der Bilanz aus.
Beispiel-Buchungssatz: Abschreibung von Anlagen an Wertberichtigung von Anlagen.
Beginn und Ende der Abschreibung
Zudem ist wichtig, wann die Abschreibungen vorgenommen werden.
Beginn der Abschreibung
Die Abschreibung beginnt mit dem Tag des Kaufs oder der Lieferung und nicht mit dem Tag der Nutzung. Ausserdem wird auf den Monat genau gerechnet.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine neue Maschine für CHF 30’000 am 10. April, die für 5 Jahre genutzt werden soll. Nun muss das Unternehmen den ganzen Monat April abschreiben sowie die restlichen Monate des ersten Kalender- bzw. Geschäftsjahres (also insgesamt 9 Monate): Die Abschreibung beläuft sich im ersten Jahr pro rata temporis auf CHF 4’500.
Ende der Abschreibung
Sie schreiben so lange ab, bis Sie den betreffenden Gegenstand nicht mehr nutzen, ihn also z. B. verkaufen, er kaputtgeht oder Sie ihn verschrotten. Ist eine Maschine z. B. nach 5 Jahren komplett abgeschrieben, so dürfen Sie diese selbstverständlich dennoch weiterhin nutzen. In einem solchen Fall schreiben Sie in den Büchern weiterhin einen sogenannten Erinnerungswert von CHF 1 ab.
Abschreibungen in bexio einfach automatisieren
Nutzen Sie das Buchhaltungsprogramm bexio zusammen mit der Integration Accrio, um Ihre Abschreibungen ganz einfach zu automatisieren: Maschine einmalig erfassen, am Ende des Jahres mit zwei Klicks die Abschreibungen berechnen lassen und an die Buchhaltungssoftware übertragen.
Häufig gestellte Fragen rund um Abschreibungen
Beides. Abschreibungen sind ein Aufwand, weil eine Unternehmung Geld «verliert», wenn ein Vermögensgegenstand an Wert verliert. Abschreibungen sind Kosten, weil dieser Wertverlust ein Teil der Kosten ist, die anfallen, wenn das Anlagevermögen für die betriebliche Leistungserbringung verwendet wird. In der Erfolgsrechnung mindern Abschreibungen den Gewinn. In der Kostenrechnung sind Abschreibungen Fixkosten der Leistungserbringung.
Ja. Abschreibungen repräsentieren den Werteverzehr von Anlagevermögen über dessen Nutzungsdauer. In der Erfolgsrechnung werden Abschreibungen als Aufwand berücksichtigt – sie werden vom Umsatz bzw. von den Erträgen abgezogen, wodurch sie den Gewinn mindern.
Das Schweizer Obligationenrecht (Art. 960a) gibt den rechtlichen Rahmen vor. Sie können linear oder degressiv abschreiben. Bei der linearen Abschreibung teilen Sie den Anschaffungswert durch die Nutzungsdauer, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu erhalten. Bei der degressiven Methode ziehen Sie einen Prozentsatz des aktuellen Buchwerts als Abschreibung ab. Die gewählte Abschreibungsmethodik muss konsistent und nachvollziehbar sein.
Das Schweizer Obligationenrecht gibt keinen Katalog vor, der Nutzungsdauern für spezifische Anlagegüter festlegt. Sie können diese basierend auf Erfahrungswerten, Herstellerangaben oder branchenüblichen Normen festlegen. Im Zweifelsfall sollte eine Unternehmung eine konservativ veranschlagte, kürzere Nutzungsdauer wählen, um den Grundsatz der Vorsicht zu berücksichtigen.
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