Laut Definition ist ein Unternehmer oder eine Unternehmerin eine Person, die die Erstellung eines Unternehmens plant, dieses erfolgreich gründet und allein oder gemeinsam leitet. Das Wort leitet sich wahrscheinlich aus dem Englischen «under-taker» oder aus dem Französischen «entre-preneur» ab. In Abgrenzung zum Manager lässt der Unternehmer Eigenkapital in sein Unternehmen einfließen.
Die verschiedenen Unternehmertypen
Nach verschiedenen Definitionen werden Pionier-Unternehmer von Nicht-Pionierunternehmern abgegrenzt. Erstere zeichnen sich durch ihr innovatives Handeln und ihre Kreativität aus. Es werden neue Wege gefunden, Ressourcen gewinnbringend zu nutzen oder Mittel neu zu kombinieren. Durch eine gewisse Gabe, seine Umwelt wahrzunehmen, zieht der Pionier-Unternehmer wichtige Rückschlüsse für den Aufbau seines Unternehmens und findet neue Ideen, wie man vorhandene Mittel am besten nutzt. Dazu muss die neue Idee oder das Produkt auf dem Markt getestet werden und möglicherweise experimentell überarbeitet werden. Nicht-Pionierunternehmer passen sich eher an Rahmenbedingungen an und scheuen vermehrter das Risiko.
Unterscheidung nach Einzel-, Mitunternehmer und Anteilseigner
- Ein Einzelunternehmer übt eine wirtschaftliche Tätigkeit alleine und selbstständig aus. Das bedeutet, dass er seinen Gewinn mit keinem anderen Menschen teilen muss, aber auf der anderen Seite auch die volle Verantwortung für sein Handeln und seine Einsätze trägt. Er unterliegt also ganz allein dem Unternehmerrisiko und haftet im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen, also auch seinem Privatvermögen.
- In Abgrenzung dazu ist ein Mitunternehmer eine Person, die aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses mit einer oder mehreren anderen Personen gemeinsam ein Unternehmen leitet und ebenfalls gemeinsam dafür verantwortlich ist. Im Zweifelsfall haftet dieser ebenso mit seinem privaten Vermögen wie seine Kollegen.
- Bei den Anteilseignern entscheidet die Höhe der Beteiligungsquote über ihren letztendlichen Rahmen der Mitbestimmung und somit, ob sie in diesem Sinne als Unternehmer bezeichnet werden können. Als Anteilseigner verstehen sich zum Beispiel Aktionäre, Kommanditaktionäre oder Gesellschafter.
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