Die Saldobesteuerung in der Schweiz
Die Schweizer Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer und wird vom Bund erhoben. Doch wie müssen mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen diese abrechnen? Dazu gibt es in der Schweiz zwei Möglichkeiten: Die effektive Methode und die Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Die Wahl der Methode hat einen starken Einfluss auf die gesamte Buchhaltung.
Tipp: Erstellen Sie Ihre MWST-Abrechnung einfach und schnell mit der Buchhaltungssoftware bexio. Das Formular in der Software wird automatisch so dargestellt, dass es dem Abrechnungsformular der Eidgenössichen Steuerverwaltung (ESTV) entspricht.
Wie funktioniert die Saldobesteuerung?
Für die Saldobesteuerung kommen die sogenannten Saldosteuersätze (SSS), die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vorgegeben werden, zur Anwendung. Die Saldosteuersätze sind branchenabhängig und variieren dadurch stark.
Wann kann ich die Saldobesteuerung anwenden?
Die Saldobesteuerung können alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen anwenden, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der steuerbare Jahresumsatz (inkl. Steuer) darf nicht mehr als CHF 5,02 Mio. betragen.
- Die geschuldete Steuer (Multiplikation des gesamten steuerbaren Umsatzes mit dem branchenspezifischen Saldosteuersatz) darf nicht mehr als CHF 109'000.- pro Jahr betragen.
Anders ist es, wenn Sie sich im ersten Jahr der Steuerpflicht, bzw. im Jahr vor dem Wechsel von der effektiven Methode zur Saldobesteuerung befinden. Dies und weitere Informationen zur Saldobesteuerung sind auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung genau beschrieben.
Wie bereits erwähnt, wird, bei der Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen, der Jahresumsatz (inkl. der Ihren Kunden in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer) mit dem für Ihre Branche vorgegebenen Steuersatz multipliziert. Daraus ergibt sich dann die Steuerschuld (vgl. Art. 37 MWSTG). Der Vorteil von dieser Methode: Die Vorsteuer muss nicht abgerechnet werden, da sie pauschal abgeholt wird. Ausserdem minimiert die Saldobesteuerung den administrativen Aufwand. Sie müssen die Mehrwertsteuer nur halbjährlich - statt quartalsweise wie bei der effektiven Methode - abrechnen. Darum setzen viele Kleinunternehmer auf die Saldosteuersatzmethode.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Unabhängig von der Methode der Besteuerung muss innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode - sprich pro Quartal oder Semester - das Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht und gleichzeitig auch die Steuerschuld bezahlt werden. Weitere Informationen zu Terminen und Fälligkeiten sind ebenfalls auf der Seite der ESTV aufgeführt.