Nicht jedes arbeitgebende Unternehmen in der Schweiz ist sich über die genaue Pausenregelung im Klaren. Dabei gibt es eindeutig definierte gesetzliche Pausen, die eingehalten werden müssen: So müssen bei einer Arbeitszeit von 5.5 Stunden mindestens 15 Minuten Pause eingelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von 7 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit von 9 Stunden eine Pause von mindestens 1 Stunde Pflicht. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Pausenregelung in der Schweiz.
Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?
In der Schweiz müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden mindestens eine Pause genehmigen. Diese ist Pflicht und in der Mitte der Arbeitszeit zu gewähren. Die Länge der Pause hingegen orientiert sich an der täglichen Arbeitszeit. In der Schweiz dürfen maximal 5.5 Stunden ohne Pause gearbeitet werden. Hier ein Überblick:
Tägliche Arbeitszeit | Gesetzlicher Pausenanspruch |
bis zu 5.5 Stunden | - |
5.5 bis 7 Stunden | 15 Minuten |
7 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
mehr als 9 Stunden | 60 Minuten |
Übrigens: Pausen, die mehr als eine halbe Stunde andauern, dürfen aufgeteilt werden. Ausserdem unterliegt die Mittagspause einer Mindestdauer von 30 Minuten.
Zählen Pausen zur Arbeitszeit?
Nein, grundsätzlich zählt die Pausenzeit nicht zur Arbeitszeit. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber die Pausenzeit auch nicht entlohnen: Dies gilt ebenso für die Mittagspause, die wie andere Pausen unbezahlt ist.
Nur in speziellen Fällen zählen Pausen zur Arbeitszeit und müssen entsprechend vergütet werden. Beispielsweise, wenn die Arbeitnehmenden ihren Arbeitsplatz nicht verlassen können. Der Arbeitsplatz im Sinne des Gesetzes ist dabei der Platz, an dem sich die Arbeitnehmenden während ihrer zugewiesenen Tätigkeit aufhalten. Dieser Platz kann sich ausserhalb oder innerhalb des Betriebes befinden.
Ein Beispiel: Herr K. ist Anlagen- und Apparatebauer. Seine Firma hat gerade eine neue Maschine angeschafft. Diese hat Herr K. seit dem Eintreffen betreut und wird für Ihren ersten, dringenden Einsatz von Herrn K. eingerichtet. Da Herr K. die Maschine bei ihrem ersten Einsatz überwachen musste, hat er seine Mittagspause bei der Maschine verbracht – immer mit einem wachen Auge auf ihre Funktionsweise. In diesem Fall wurde die Mittagspause als Arbeitszeit angerechnet.
Zählen Kaffee- und Raucherpausen zur Arbeitszeit?
Raucherpausen, genauso wie Kaffeepausen, sind Ausnahmen der Regel. Grundsätzlich ist das arbeitgebende Unternehmen nicht verpflichtet, mehr als die gesetzlich verordneten Pausen zu gewähren. Aus Kulanz können aber kurze Pausen genehmigt werden.
Wenn das arbeitgebende Unternehmen also keine expliziten Verbote ausspricht und sich diese Pausen in einem vernünftigen Rahmen bewegen, können Kaffee- und Raucherpausen durchaus zur Arbeitszeit gehören. Diese Grauzone sollte aber unbedingt abgesprochen und ggfs. sogar im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Zählen Kurzpausen (z. B. WC-Pausen) zur Arbeitszeit?
Genau wie bei dem Kaffee- und den Raucherpausen sagt auch hier das Gesetz, dass die Kurzpausen nicht zur Arbeitszeit gehören. In der Praxis wird dies jedoch meist bilateral zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Dies bedeutet, dass in den meisten Betrieben die Kurzpausen zur Arbeitszeit zählen.
Haben Arbeitnehmende mit familiären Pflichten ein Recht auf längere Pausen?
Ein Beispiel: «Meine Mitarbeiterin muss dringenden, familiären Pflichten nachgehen. Die gesetzlich vorgeschrieben Mindestdauer der Pause reicht ihr hierfür nicht. Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, ihr eine längere Pause zu gewähren?»
Ja, der Arbeitnehmerin ist auf Verlangen eine Mittagspause von mindesten 1.5 Stunden zu genehmigen. Ausserdem haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlte Urlaubstage, beispielsweise bei der Betreuung von gesundheitlich beeinträchtigten Familienangehörigen. Diese betragen, ausser bei Kindern, maximal 10 Tage pro Jahr und können nur mit einem gültigen Arztzeugnis gewährt werden.
Zu den ausserordentlichen Pflichten, bei denen die Arbeitgebenden hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeiten besonders Rücksicht nehmen sollten, gehören unter anderem die Erziehung der Kinder bis zum 15. Lebensjahr sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehörige oder nahestehender Personen.
In allen Fällen gilt, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Dialog stehen müssen. In der Praxis wird meist mehr freie Zeit gewährt, als per Gesetz vorgeschrieben.
Haben stillende Mütter ein Recht auf Sonderpausen?
Ja. Mütter, die ihr Kind stillen oder Zeit für das Abpumpen von Milch benötigen, haben Anspruch auf ein entsprechendes Zeitfenster. Im ersten Lebensjahr des Kindes muss die zur Verfügung gestellte Zeit als bezahlte Arbeitszeit abgerechnet werden.
Tägliche Arbeitszeit | Freizugebende Stillzeit |
bis zu 4 Stunden | mindestens 30 Minuten |
4-7 Stunden | mindestens 60 Minuten |
7-9 Stunden | mindestens 90 Minuten |
Ausserdem steht den stillenden Müttern eine Beschäftigungserleichterung zu. Diese gilt ab dem 4. Schwangerschaftsmonat: Bei hauptsächlich stehender Beschäftigung verlängert sich die vorgegebene Ruhezeit von 11 Stunden auf 12 Stunden. Zusätzlich ist ihnen nach 2 Stunden Arbeitszeit eine Kurzpause von 10 Minuten zu gewähren. Lesen Sie hier alles, was Sie über den Mutterschaftsurlaub sowie den Vaterschaftsurlaub wissen müssen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Pausenregelung
Nein, hier gibt es keine gesetzlich unterschiedlichen Pausenregelungen. Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende müssen die vorgegebenen Pflichtpausen einhalten. Pausen dienen zur Erholung von Körper und Geist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Hierarchiestufe die Personen in einem Betrieb haben.
Für die gesetzlich richtige Bemessung der Pausenlänge muss die durchschnittliche Arbeitszeit konsultiert werden. Ein Beispiel: Frau G. arbeitete im Jahre 2022 in KW 1 durchschnittlich 6.6 Stunden pro Tag. Daher hat sie Anspruch auf 15 Minuten Pause pro Tag.
Ja. Das arbeitgebende Unternehmen ist dazu verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, alle gesundheitlich relevanten Massnahmen zu treffen.
Das Gesetz unterscheidet klar zwischen den Pausenzeiten sowie den Ruhezeiten. Die Pausenzeiten unterbrechen die Arbeit und teilen diese in verschiedene Segmente während des Tages auf. Die Ruhezeiten sind Zeiten für die Erholung zwischen den einzelnen Arbeitstagen. Der wöchentliche Ruhetag sowie die tägliche Ruhezeit müssen mindestens 35 aufeinanderfolgende Stunden betragen.
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