Die schriftliche Abmahnung ist in der Schweiz gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie könnten bei Zahlungsverzug daher direkt die Betreibung einleiten. Die einfachere und meist erfolgreichere Lösung ist jedoch ein geregelter Mahnlauf, der den Kunden wiederholt an die ausstehende Rechnung erinnert und ausreichend Zeit gewährt diese zu begleichen.
Mithilfe unserer Mahnungsvorlagen schreiben Sie Ihre erste Mahnung und zweite (und letzte) Mahnung im Handumdrehen.