Sie suchen nach einer Vorlage für die Lohnabrechnung? Wir stellen Ihnen ein professionelles Lohnabrechnungs-Muster als PDF sowie Lohnabrechnungs-Vorlagen für Excel und Word kostenlos zum Download zur Verfügung. Die Vorlagen eignen sich für alle Unternehmen in der Schweiz, um die Gehaltsabrechnungen für ihre Mitarbeiter zu erstellen.
Lohnabrechnungs-Vorlage herunterladen
Vorlage für die Lohnabrechnung als PDF herunterladen.
Excel-Vorlage für die Lohnabrechnung herunterladen.
Word-Vorlage für die Lohnabrechnung herunterladen.
*Diese Muster-Vorlage wurde mit der Lohnbuchhaltung von bexio erstellt.
So erstellen Sie Ihre Lohnabrechnungen mit bexio in wenigen Schritten
- Monat auswählen.
- Haben sich Stammdaten geändert? Erfassen Sie z. B. neue Mitarbeiter, aktualisieren Sie Adress- oder Bankdaten oder erfassen Sie bei Firmenaustritt das Austrittsdatum.
- Auf «Alle abschliessen» klicken, um die Lohnabrechnungen für alle Mitarbeiter mit einem Klick abzuschliessen.
- Lohnabrechnungen entweder als PDF- oder Excel-Datei exportieren.
- Optional: DTA-Datei exportieren, mit der Sie in Ihrem E-Banking alle Löhne gleichzeitig auszahlen können.
Lohnabrechnung mit Software statt Word- oder Excel-Vorlage?
Als Arbeitgeber müssen Sie eine Gehalts- bzw. Lohnabrechnung für Ihre Angestellten erstellen – egal, ob diese einen Monats- oder Stundenlohn erhalten. Viele Unternehmen erstellen diese immer noch jeden Monat aufwendig manuell mit einer Word- oder Excel-Vorlage.
Offen für eine effizientere und einfachere Alternative? Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Lohnabrechnung mit unserem Lohnprogramm fast automatisch erledigen – und das Monat für Monat!
Task | Mit Word- / Excel-Vorlage | Mit bexio |
---|---|---|
Erstellen der monatlichen Lohnabrechnung | Manuell: Für jeden Mitarbeiter einzeln – je mehr Mitarbeiter, desto mehr Aufwand | Automatisch: Mit nur wenigen Klicks für alle Mitarbeiter erstellen |
Fehlerfreie und rechtssichere Lohnabrechnung | Manuell: Manuelle Überprüfung, hohe Fehleranfälligkeit aufgrund von Formel- oder Tippfehlern | Automatisch: bexio automatisiert die Lohnbuchhaltung und reduziert dadurch die Fehleranfälligkeit |
Laufende Gesetzesänderungen berücksichtigen | Zeitintensiv: Selbstständige und laufende Weiterbildung | Automatisch: bexio hält die Lohnbuchhaltung aktuell mit regelmässigen Software-Updates |
Überweisung aller Löhne | Manuell: Zeitaufwendig, da Überweisungen für jeden Mitarbeiter einzeln erledigt werden müssen | Fast automatisch: bexio generiert die Zahlungsdatei (DTA-Datei) für Ihr E-Banking, sodass alle Löhne auf einmal überwiesen werden können |
Bestandteile einer Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung ist ein Dokument, dass Sie Ihren Mitarbeitenden Monat für Monat zur Verfügung stellen müssen. Auf diesem Dokument kann er die Zusammensetzung seines Lohnes nachvollziehen. Neben dem Ausweis des Lohnes, gibt es weitere Bestandteile, die eine Lohnabrechnung obligatorisch enthalten muss. Im Folgenden gehen wir im Detail auf die Bestandteile ein.
Im Arbeitsvertrag haben Sie mit Ihren Mitarbeitenden einen Bruttolohn für die Arbeitsleistung vereinbart. Dieser Bruttolohn gilt als Ausgangswert, von dem Abzüge (wie die Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen werden.
Nach Verrechnung aller Lohnabzüge, Beiträge, Zusatzleistungen und Spesen erhält man den Nettolohn. Dieser ist die wichtige Zahl für Ihre Mitarbeitenden, denn das ist der Betrag, den sie effektiv auf ihr Konto ausgezahlt bekommen.
Obligatorische Abzüge in der Lohnabrechnung
In der Schweiz gibt es das sogenannte Dreisäulenmodell der Vorsorge. Dieses Prinzip der Vorsorge schützt Personen im Alter sowie bei Erwerbsausfall bei Krankheit oder Tod und hilft, den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter weiterführen zu können. Während die dritte Säule individuell und freiwillig ist, sind die beiden anderen Säulen obligatorisch. Daher werden die Abgaben für diese Versicherungen vom Bund vorgegeben und direkt vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung abgezogen.
Die erste Säule ist die gesetzliche Vorsorge und enthält die Sozialversicherungen AV, IV und EO. Die zweite Säule entspricht der beruflichen Vorsorge und sorgt für Einzahlungen in die Pensionskasse.
Gesetzliche Vorsorge | Erklärung | Abzug | Beitrag Arbeitgeber | Beitrag Arbeitnehmer |
Alters- und Hinterlassenenversicherung | 8.7% | 50% | 50% | |
IV | Invalidenversicherung | 1.4% | 50% | 50% |
EO | Erwerbsersatzordnung | 0.5% | 50% | 50% |
Arbeitslosenversicherung | 2.2% bis CHF 148’200.- | 50% | 50% | |
Berufliche Vorsorge | ||||
Pensionskasse | Gemäss individueller Police | 50% | 50% |
Tabelle: Quelle
Diese Angaben für die obligatorischen Lohnabzüge gelten für Arbeitnehmende. Für Selbstständigerwerbende weichen die Zahlen ab:
- AHV: 8.1%
- IV: 1.4%
- EO: 0.5%
- ALV: keine obligatorische Zahlung
Diese Prozentzahlen gelten für Selbstständige mit einem Jahresgehalt von CHF 58’800 und mehr. Ist das Einkommen niedriger, werden die Beitragssätze verringert.
Für die Erstellung einer Lohnabrechnung müssen Sie also individuell für jeden Mitarbeitenden diese Beitragssätze vom Bruttolohn abziehen und direkt an die zuständigen Sozialversicherungen abführen. Um die Last dieser obligatorischen Abzüge für den Arbeitnehmenden zu verringern, werden die Kosten zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufgeteilt.
Weitere Lohnbestandteile
- Krankentaggeldversicherung: Ein Abschluss über eine KTG-Versicherung ist freiwillig. Dennoch ist sie gerade bei Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden ratsam. Erkranken Ihre Mitarbeitenden für eine längere Zeit, sind Sie als Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung verpflichtet. Um diese Last nicht selbst tragen zu müssen, lohnt sich der Abschluss einer KTGV, die in Krankheitsfällen einspringt. Die Höhe der Beiträge ist je nach abgeschlossener Police unterschiedlich. Auch entscheiden Sie im Arbeitsvertrag, wie Sie die Kosten zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmenden aufteilen.
- BUV und NBUV: Die Berufsunfallversicherung ist obligatorisch, um die Kosten bei Unfällen während der Arbeitszeit abdecken zu können. Arbeiten Mitarbeitenden mehr als acht Stunden in der Woche für ein Unternehmen, werden sie zusätzlich mit der Nichtberufsunfallversicherung vom Arbeitgeber versichert. Damit sind auch Unfälle ausserhalb der Arbeitszeit versichert.
- Ferienzuschläge: Wenn Ferien aus bestimmten Gründen nicht bezogen werden können, werden die Tage entsprechend in einen Geldwert umgerechnet. So kann der Wert der Ferien dem Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Die Berechnung lautet wie folgt: Anzahl Ferientage / (260 - Anzahl Ferientage) = %
- Ein Beispiel: 10 Ferientage / (260-10) 4%
- Familienzuschläge: Hat Ihr Mitarbeitender Familienzuschläge beantragt und ist sein steuerbares Einkommen niedrig, müssen Sie ihm Familienzuschläge auszahlen. Die Höhe der Familienzuschläge variiert vom Alter des Kindes und ist kantonal unterschiedlich.
- Spesen: Im Arbeitsvertrag enthalten ist auch das Spesenreglement. Dort ist festgehalten, welche Art von Spesen Sie vergüten und wie die Bedingungen jeweils gesetzt sind.
Die hier aufgeführten Lohnbestandteile gehören auf eine Lohnabrechnung. Vom Bruttolohn abgezogen bzw. hinzugefügt (z. B. Ferienzuschläge) errechnet sich somit der Monatslohn eines Mitarbeitenden.
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