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15. NOVEMBER 2021

Als Unternehmen Steuern sparen: 7 Tipps für KMU

Alle Jahre wieder: Ein regelmässiges und immer wiederkehrendes To-Do in Schweizer AGs, GmbHs oder Einzelfirmen ist das Ausfüllen der Steuererklärung. Das ist gar nicht so schwer und kann mit einigen praktischen Ratschlägen schnell erledigt werden. Lesen Sie über Steueroptimierung und erfahren Sie in unseren Tipps und Tricks, wie Sie mit Ihrem Unternehmen Steuern sparen können.

1. Jahresabschluss optimieren

Der Jahresabschluss bietet so manchem Geschäftsführer einige Möglichkeiten, Steuern zu optimieren. Alte, kaum verkäufliche Artikel sollten bei der Inventur beispielsweise wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden. Es kann in der Schweiz so um ein Drittel abgeschrieben werden. Daher kommt auch der Fachbegriff «Warendrittel». Es ist allerdings zu empfehlen, sich über die geltenden, kantonalen Vorschriften zu informieren, bevor man das «Warendrittel» abzieht.

2. Vorausbezahlte Pensionskassengelder abziehen

Als Angestellter seiner eigenen AG oder GmbH kann ein Unternehmer von steuerlich absetzbaren Beiträgen und Einkäufen in die Pensionskasse (2. Säule) profitieren. Wenn Sie Inhaber einer Einzelfirma sind, können Sie Ihre Vorsorge zusätzlich durch die dritte Säule verbessern und dabei gleichzeitig Steuern sparen. Selbständige, die nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen bis zu 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens (maximal 35'280 Franken) in die dritte Säule einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wichtig: Die maximalen Beträge können regelmässig variieren und sollten immer aktuell geprüft werden.

3. Rückstellungen für Risiken

Rückstellungen sind laut Definition und nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Wenn Sie auf Ihr Unternehmen bezogene und begründete Rückstellungen bilden, können Sie diese auf das Folgejahr verschieben. Durch die Rückstellung wird die Steuerbelastung im ersten Jahr einmalig reduziert. Rückstellungen können in gewissem Umfang beispielsweise für drohende Risiken gebildet werden. Das Steuerrecht gestattet Rückstellungen in den folgenden Fällen: Beispielsweise Garantieleistungen, Produkthaftung, Prozessrisiken, Wechselkurse, Unterhaltsarbeiten und Grossreparaturen.

4. Besteuerungsort im Blick

Bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens (beispielsweise GmbH, AG oder Einzelfirma) sollten neben Haftungsfragen auch der steuerliche Aspekt betrachtet werden, denn die Rechtsform entscheidet über den Besteuerungsort. Grundsätzlich ist es der Fall, dass das Einkommen am Wohnsitz versteuert wird. Aber es gibt auch Ausnahmen: Während der Einzelunternehmer sein gesamtes Einkommen am Sitz der Gesellschaft versteuert, versteuert der Kollektivgesellschafter mindestens einen grösseren Teil des Geschäftseinkommens am Sitz der Gesellschaft. Wenn sich der Geschäftsort also in einem Kanton mit tieferem Steuersatz als Ihr privater Wohnort befindet, können Sie Steuern sparen. Bitte beachten Sie allerdings, dass damit jeder Kanton anders umgeht. Am besten informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Rahmenbedingungen.

5. Spesen und Fringe Benefits

Beim Lohnausweis gibt es vieles zu beachten. Es muss alles angegeben werden, was dem Mitarbeiter neben dem Lohn möglich gemacht wird (Fringe-Benefits wie Geschäftsauto, Essensgutscheine etc.). Dennoch bleibt in der Schweiz bei den Spesen weiterhin ein erheblicher Spielraum. Es lohnt sich, ein Spesenreglement auszuarbeiten und dieses von den Steuerbehörden absegnen zu lassen.

6. Sparen je nach Rechtsform

Wenn Sie selbstständig sind und die Rechtsform einer Einzelfirma nutzen, dürfen Sie einige Ausgaben von Ihrem Einkommen abziehen. Darunter fallen beispielsweise die Mietkosten für Ihre Büros und Werkstätten, die Einrichtung und Unterhaltskosten der Räumlichkeiten, Versicherungsprämien sowie Spesen (Fahrzeug, Geschäftsreisen, Berufsbekleidung) und Weiterbildungen. Dabei müssen Sie beachten, dass geschäftliche und private Ausgaben ordentlich getrennt ausgewiesen und mit Belegen nachweisbar sind. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite der des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

7. Experten hinzuziehen

Oft ist die isolierte Betrachtung der AG oder GmbH unzureichend, da erst die Gesamtbetrachtung von Dividende, Lohn, Sozialversicherungen, Gewinn- sowie privater Einkommens- und Vermögenssteuer ein aussagekräftiges Gesamtbild für die Jahresabrechnung bietet. Erst dadurch sind sinnvolle, nachhaltige Massnahmen möglich. Deshalb sollten Gründer und auch Unternehmer von KMUs für ihre Bilanz im Sinne einer Zweitmeinung stets einen Experten zur Beurteilung zu Rate ziehen. Hier ganz einfach einen zertifizierten Treuhänder in Ihrer Nähe finden.

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