Warum viele Kleinunternehmen ihre Mehrwertsteuer mit Hilfe von Saldosteuersätzen statt effektiv abrechnen: Wir erklären die Unterschiede zwischen den beiden Methoden.
Die Frage stellt sich jeder mehrwertsteuerpflichtige Kleinunternehmer: Wie muss ich meine Mehrwertsteuer abrechnen? Er steht vor zwei Alternativen: Die effektive Methode oder die Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Die Wahl ist entscheidend, so hat die Methode zur MwSt.-Abrechnung einen starken Einfluss auf die gesamte Buchhaltung. Doch was sind die Unterschiede?
Der Standard: Die Effektivbesteuerung
Bei der effektiven Abrechnung deklarieren Sie als Unternehmer den erzielten Umsatz und die angefallene Vorsteuer. Pro Quartal müssen Sie eine Abrechnung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen.
Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 100'000 pro Jahr mehrwertsteuerpflichtig. Sie müssen Ihre Mehrwertsteuer entweder effektiv oder mit Hilfe von Saldosteuersätzen abrechnen.
Weniger Papierkram mit Saldobesteuerung
Bei der Abrechnung mit Hilfe von Saldosteuersätzen (SSS) multiplizieren Sie Ihren Umsatz (inkl. der Ihren Kunden in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer) mit dem Saldosteuersatz; daraus ergibt sich die Steuerschuld (vgl. Art. 37 MWSTG). Der Steuersatz wird dabei von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bewilligt und ist branchenabhängig. Der Vorteil dieser Abrechnungsmethode: Die Vorsteuer wird pauschal abgegolten und muss nicht abgerechnet werden. Ob Sie mit Hilfe von Saldosteuersätzen abrechnen können, hängt vom steuerbaren Jahresumsatz ab und ist an eine maximale jährliche Steuerschuld gebunden. Zudem muss die offizielle Abrechnung mit Saldosteuersätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mitgeteilt werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Saldosteuersatzmethode.
Die Abrechnung mit Saldosteuersätzen minimiert den administrativen Aufwand: Einerseits müssen Sie die Mehrwertsteuer nur halbjährlich – statt quartalsweise wie bei der effektiven Methode – abrechnen. Andererseits entfällt die Ermittlung der Vorsteuer. Aus diesen Gründen setzen viele KMU auf die Saldobesteuerung.
Die Mehrwertsteuer in der bexio-Buchhaltung
Die MwSt.-Abrechnung immer im Blick? Kein Problem: Ob Effektiv- oder Saldobesteuerung, mit bexio können Sie Ihre Mehrwertsteuer nach beiden Methoden abrechnen. Dabei wird das MwSt.-Formular automatisch so dargestellt, dass es dem Formular der Eidgenössichen Steuerverwaltung (ESTV) entspricht. Mit jeder Buchung wird das Formular in bexio automatisch aktualisiert – so haben Sie die Übersicht über Ihre MwSt.-Abrechnung.
Unabhängig ob Effektiv- oder Saldobesteuerung: Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode - sprich pro Quartal oder Semester - müssen Sie das Formular bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen und gleichzeitig auch die Steuerschuld bezahlen. Weitere Informationen und Fristen finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
«Die MwSt.-Abrechnig isch doch en choge Seich!»
Muss nicht sein! MwSt.-Abrechnung ganz einfach: Jetzt bexio testenIn einem Support-Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie in bexio die Abrechnungsmethode Ihrer Mehrwertsteuer festlegen bzw. anpassen. Zusätzlich zu den beiden Abrechnungsmethoden unterstützt bexio die Bezugsteuer, bietet eine Offene Posten-Liste an und hat die MwSt.-Rekapitulation integriert.
Vieles einfacher mit dem richtigen Treuhänder
In einem weiteren Beitrag geben wir Tipps, wie Sie den richtigen Treuhänder finden. Und zusammen mit dem Treuhänder-Verzeichnis finden Sie auch denjenigen in Ihrer Nähe.