Mit dem 01.01.2025 traten Änderungen im Mehrwertsteuerrecht in Kraft:
Ein zentraler Aspekt der Änderungen ist die Anpassung an die Anforderungen der Digitalisierung und Internationalisierung. In diesem Rahmen wurden zahlreiche Steuerreduktionen und Vereinfachungen eingeführt, um die Steuerlast zu verringern und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu minimieren.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Verpflichtung zur Online-Abrechnung. Ab 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen ihre Mehrwertsteuer über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen. Das herkömmliche Abrechnungsformular auf Papier wird abgeschafft, was den Prozess effizienter und umweltfreundlicher gestaltet.
Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Saldosteuersatzmethode erweitert. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, mehr als zwei Saldosteuersätze zu wählen, sofern der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt. Diese Anpassung ermöglicht eine genauere und fairere Steuerberechnung.
Wichtigste Neuerung für KMU
Zum 01.01. 2025 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5.005.000 die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen, statt vierteljährlich oder monatlich. Der Vorteil für kleinere Unternehmen:
- Mehr Flexibilität
- Geringere administrative Belastung
Zusätzlich gilt die Onlinepflicht, d.h. dass die Abrechnung der Mehrwertsteuer nur noch online über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerechnet werden kann.