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30. DEZEMBER 2024

Mehrwertsteuer-Änderungen

Zum 1. Januar 2025 treten in der Schweiz bedeutende Änderungen im Mehrwertsteuerrecht in Kraft. Diese Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) bringt zahlreiche Anpassungen mit sich, die Unternehmen kennen sollten. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Was ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz?

ℹ️ Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie dient dazu, den Bund bei der Deckung seiner allgemeinen Ausgaben zu unterstützen. Unternehmen legen die Mehrwertsteuer beim Verkauf ihrer Waren oder Dienstleistungen auf die Endverbraucher um.

Mit dem 01.01.2025 treten Änderungen im Mehrwertsteuerrecht in Kraft:

Ein zentraler Aspekt der Änderungen ist die Anpassung an die Anforderungen der Digitalisierung und Internationalisierung. In diesem Rahmen wurden zahlreiche Steuerreduktionen und Vereinfachungen eingeführt, um die Steuerlast zu verringern und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu minimieren.

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Verpflichtung zur Online-Abrechnung. Ab 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen ihre Mehrwertsteuer über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen. Das herkömmliche Abrechnungsformular auf Papier wird abgeschafft, was den Prozess effizienter und umweltfreundlicher gestaltet.

Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Saldosteuersatzmethode erweitert. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, mehr als zwei Saldosteuersätze zu wählen, sofern der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt. Diese Anpassung ermöglicht eine genauere und fairere Steuerberechnung.

Wichtigste Neuerung für KMU

Zum 01.01. 2025 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5.005.000 die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen, statt vierteljährlich oder monatlich. Der Vorteil für kleinere Unternehmen:

  • Mehr Flexibilität
  • Geringere administrative Belastung

Zusätzlich gilt die Onlinepflicht, d.h. dass die Abrechnung der Mehrwertsteuer nur noch online über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgerechnet werden kann.

Abb.: e-Portal der Schweizer Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Abb.: e-Portal der Schweizer Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Sind Sie mit Ihrem Unternehmen Mehrwerststeuerpflichtig?

Mehrwertsteuerpflichtig sind alle Unternehmen in der Schweiz, die einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr verzeichnen.

Änderungen in der Saldosteuersatzmethode

Was ist der Unterschied zwischen effektiver Abrechnungsmethode und Saldobesteuerung?

Effektive Mehrwertsteuer-AbrechnungSaldosteuersatz-Abrechnung
  • Höhere Flexibilität bei der Abrechnung und damit bessere Übersicht über die Steuerlast.
  • Geringerer administrativer Aufwand, da ein pauschaler Prozentsatz auf den Gesamtumsatz angewendet wird.
  • Kein Vorsteuerabzug.
  • Geringere Flexibilität


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