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MWST-Abrechnung: Vereinbartes oder vereinnahmtes Entgelt?

Das Thema Mehrwertsteuer ist oft eine Herausforderung für (Jung-) Unternehmen. Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 sind sie steuerpflichtig und müssen die MWST quartalsweise abrechnen. Deshalb stellen sich Unternehmen die Frage: Soll die MWST nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelt abgerechnet werden? Wir erklären die Unterschiede.

Vereinbartes vs. vereinnahmtes Entgelt

Bei der MWST-Abrechnung nach vereinbarten Entgelten ist die MWST fällig, wenn Sie den Beleg erhalten haben. Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten ist die MWST hingegen erst fällig, nachdem Sie die Zahlung erhalten haben.

Abrechnung nach vereinbarten Entgelten

DIe Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Art. 39 Abs. 1 MWSTG) ist das Standardverfahren der eidgenössischen Steuerverwaltung. Bei dieser Methode wird die MWST fällig, sobald die Rechnung dem Kunden gestellt wurde. Bezahlt dieser die Rechnung erst in einem späteren Quartal, finanzieren Sie als Unternehmer die MWST vor.

Beispiel: Sie haben einen Malerbetrieb und haben Arbeiten im Wert von CHF 10’000 ausgeführt. Am 25. Juni stellen Sie dem Kunden eine Rechnung über CHF 10’810aus (Rechnungsbetrag plus 8.1% MWST). Der Kunde bezahlt die Rechnung erst später. Als Unternehmer müssen Sie die MWST von CHF 810 vorfinanzieren und nach Abschluss des laufenden Quartals, also Anfang Juli, der Steuerverwaltung abliefern.

MWST-Abrechnung: Effektive oder Saldosteuersatzmethode?

Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten

Die MWST-Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten (Art. 39 Abs. 2 MWSTG) muss schriftlich bei der eidg. Steuerverwaltung beantragt werden. So ist die MWST erst fällig, nachdem Sie die Zahlung des Kunden erhalten haben.

Beispiel: Wie im Beispiel oben stellen Sie als Maler dem Kunden eine Rechnung über CHF 10’810 aus (Rechnungsbetrag plus 8.1% MWST). Die MWST im Wert von CHF 810 bezahlen Sie der Steuerverwaltung erst in dem Quartal, in dem der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Zahlt der Kunde die Rechnung erst im Juli, müssen Sie die MWST erst nach Ablauf dieses Quartals abliefern, d.h. Anfang Oktober.

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