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26. APRIL 2022

Mutterschaftsurlaub in der Schweiz

Mutter werden – ein ganz besonderes Ereignis. Wenn Sie in einem Unternehmen angestellt sind, gibt es einige Dinge, die es im Falle einer Schwangerschaft zu beachten gilt. So haben Sie beispielsweise unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und eine gesetzlich verankerte Mutterschaftsentschädigung. Dies und vieles mehr finden Sie in unserem übersichtlichen Beitrag.

In diesem Beitrag:

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Tipps, Fragen und Antworten zum Download

Wir haben für Sie ein FAQ-Dokument mit Tipps, Fragen und Antworten erstellt, das die wichtigsten Punkte zum Thema Mutterschaftsurlaub zusammenfasst.

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Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?

Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert in der Regel 14 Wochen (98 Tage). Der Mutterschaftsurlaub beginnt direkt nach der Geburt des Kindes. Der unterliegt auch gewissen Regeln: Sie sind beispielsweise 16 Wochen nach der Geburt des Kindes als Mutter von einer Kündigung geschützt.

Muss das Kind länger als drei Wochen aus medizinischen Gründen im Spital verbleiben, beispielsweise bei Frühgeburten, kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub dann beginnen, sobald das Kind zu Hause ist. Die Zeit im Spital wird nicht angerechnet.

Abb.: Die Familie im Fokus.
Abb.: Die Familie im Fokus.

Wer bezahlt die Mutterschaftsentschädigung?

Die Schweizerische Ausgleichskasse zahlt dem Arbeitgeber die Mutterschaftsentschädigung aus. Die Entschädigung beträgt 80 % des früheren Einkommens, maximal jedoch CHF 196 pro Tag. Bei einem Lohn von CHF 5'000 würden Sie maximal CHF 4'000 erhalten.

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung seitens der Ausgleichskasse beginnt mit dem Geburtstag des Kindes. Die Berechtigung für die Mutterschaftsentschädigung endet nach 14 Wochen oder dann, wenn Sie Ihre Arbeit ganz oder teilweise wieder aufnehmen.

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Grundsätzlich zahlt die AHV Ihrem Arbeitgeber die Mutterschaftsentschädigung aus und Sie erhalten entsprechend Ihren Lohn. Wenn der Arbeitgeber jedoch in der Zwischenzeit Konkurs gehen sollte oder Zahlungen versäumt, bekommen Sie Ihren Lohn direkt von der Ausgleichskasse überwiesen.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben alle werdenden Mütter, die:

  • Mindestens 9 Monate vor der Geburt in einem Angestelltenverhältnis stehen, oder

  • Selbstständig erwerbend sind, oder

  • Arbeitslos sind und bereits ein Taggeld erhalten, oder

  • Wegen Unfällen oder psychischen Problemen Gelder der IV beziehen, oder

  • 9 Monate vor der Geburt AHV-versichert sind.

Mütter, die im Kanton Genf erwerbstätig sind oder waren, haben möglicherweise Anspruch auf zusätzliche, kantonale Gelder. Informationen dazu finden Sie hier.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Sie haben als werdende Mutter mehrere Möglichkeiten, Ihre Ansprüche für Ihre zustehende Mutterschaftsentschädigung geltend zu machen. Sie können:

  • Ihrem Arbeitgeber eine Mitteilung machen. Dieser meldet Sie im Anschluss der AHV.

  • Sich direkt bei Ihrer Ausgleichskasse melden und das entsprechende Formular ausfüllen, sollten Sie selbstständig erwerbend sein.

  • Bei Unmündigkeit Ihre nächsten Angehörigen als Unterstützer zu Rate ziehen. Diese dürfen dann die Ansprüche für Sie geltend machen.

Fragen und Antworten

Können meine Ferien während der Schwangerschaft gekürzt werden?

Sind Sie in Ihrem Betrieb für mehr als zwei Monate aufgrund der Schwangerschaft abwesend, kann der Arbeitgeber Ihre Ferien kürzen. Dies sollte aber unbedingt bilateral abgeklärt werden.

Sie haben nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs bis zu fünf Jahre Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Wenn die Mutter Ihre Arbeit vorzeitig wieder aufnimmt, endet der Anspruch.

Bin ich während des Mutterschaftsurlaubs unfallversichert?

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig waren oder arbeitslos sind, sind Sie unfallversichert. Ausserdem sind Sie von der Prämienzahlung befreit.

Ich erwarte Mehrlinge: Habe ich andere Ansprüche?

Nein. Das Schweizer Gesetz macht keinen Unterschied, ob Sie ein Kind, Zwillinge, Drillinge oder Mehrlinge erwarten.

Wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie gesetzlich keinen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung oder auf Mutterschaftsurlaub.

Ein Beispiel: Wieviel verdiene ich während des Mutterschaftsurlaubs?

Frau M. ist frisch gebackene Mutter. Ausserdem arbeitet sie in einem KMU als Teamleiterin in der Sachbearbeitung. Sie arbeitetet vor der Geburt Vollzeit mit einem monatlichen Lohn von 5’750 Franken. Sie erhält ab dem Zeitpunkt der Geburt 14 Wochen lang 80 % Ihres Lohns ausbezahlt.

Frau M. verdient nach der folgenden Gleichung:

CHF 5’750 Lohn x 0.8 Auszahlungsentschädigung / 31 Tage = CHF 148 pro Tag (CHF 4’600 pro Monat)

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