Monat für Monat das gleiche Spiel – für Arbeitgeber meist lästig, für Arbeitnehmer erfreulich: Die Lohnabrechnung. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Zusammensetzung des Lohns aufzeigt. Wichtig dabei für Arbeitgeber sind die Lohnabzüge, die obligatorisch vom Gehalt abgezogen werden müssen. Welche Lohnabzüge in der Schweiz für 2025 gelten und was Sie über die unterschiedlichen Sozialversicherungsbeiträge wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Inhaltsverzeichnis
Reform AHV 21
Per 01.01.2024 trat die Reform AHV 21 in Kraft. Die Beitragssätze für die Sozialversicherungen bleiben unverändert. Um die AHV durch Zusatzfinanzierung zu stärken, wurden die MWST-Sätze angehoben.
Was muss ich über Lohnabzüge für meine Mitarbeitende wissen?
Als Arbeitgeber verhandeln Sie bei der Anstellung den Lohn für die geleisteten und vereinbarten Aufgaben. Das ist der sogenannte Bruttolohn, den Ihr Mitarbeitender monatlich verdient. Ausbezahlt wird dem Mitarbeitenden jedoch nur der Nettolohn. Der Nettolohn ist der Teil des Lohns, der übrig bleibt, nachdem alle Lohnabzüge abgezogen wurden.
Zu den Abzügen gehören die Sozialversicherungsbeiträge von AHV, IV und EO, sowie die Beiträge der Arbeitslosenversicherung, der Nichtberufsunfallversicherung und der beruflichen Vorsorge. Weiter unten im Beitrag gehen wir im Detail auf die einzelnen Versicherungen ein.
Ein Beispiel einer Lohnberechnung
Mitarbeiter Peter T. verdient CHF 5’000 brutto pro Monat. Um nun seinen Nettolohn zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor:
Beispielmonat April:
Bruttolohn
CHF 5'000
Zuschläge
CHF 0
AHV / IV / EO
CHF 265
5.3% vom Bruttolohn
ALV
CHF 55
1.1%
NBUV
CHF 55
gemäss Police
BGV
CHF 300
gemäss Police
KTGV
CHF 40
gemäss Police
Nettolohn
CHF 4'285
Herr T. bekommt also nach allen Abzügen CHF 4’285 ausbezahlt. Die Lohnabrechnung dient dafür, dass die Abzüge korrekt dokumentiert sind und für den Arbeitnehmer Herr T. nachvollziehbar sind.
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Abb.: Für jeden Mitarbeitenden muss eine individuelle Lohnabrechnung erstellt werden. Je mehr Mitarbeitende, desto aufwändiger die Lohnbuchhaltung.
Sie fühlen sich von der Lohnabrechnung überfordert und kennen sich nicht gut mit den Abzügen und Sozialversicherungsbeiträgen aus? Oder die Lohnabrechnung ist noch völlig neu für Sie?
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In die erste Säule werden die obligatorischen Einzahlungen für AHV, IV und EO getätigt. Die AHV sichert den Grundbedarf im Alter oder zahlt im Todesfall. Die IV ist die Invalidenversicherung und unterstützt die Person im Wiedereingliederungsprozess oder mit Geldleistungen, um die Existenz bei Invalidität zu sichern. Die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt Personen, die im Militär- oder Zivildienst arbeiten, einen Teil des Verdienstausfalls während dieser Zeit.
Abb.: Das 3-Säulen-Modell der Vorsorge in der Schweiz.
Hinweis: Säule 3 für Unternehmer besonders wichtig
Für Unternehmer ist die 3. Säule besonders wichtig, da nicht jeder Selbstständige alle Sozialversicherungen verpflichtend einzahlen muss. Um im Ausfall oder Alter jedoch abgesichert zu sein, ist daher eine ausreichende Vorsorge dringend ratsam.
Übersicht der obligatorischen Lohnabzüge (Stand Januar 2025)
Die Beitragszahlungen für diese Versicherungen sind deshalb so wichtig, da diese die Rente und damit die Existenz im Alter absichern. Auch während des erwerbstätigen Alters kann es zu länger dauernden, krankheitsbedingten Ausfällen oder gar Invalidität kommen. In diesem Fall greift die IV. Junge Männer, die ihren Militär- oder Sozialdienst leisten, erhalten dank der EO einen Teil Ihres Verdienstausfalles wieder. Somit ist jeder Erwerbstätige vom Bund geschützt und die Existenz ist gesichert, wenn es zu Verdienstausfällen kommt.
Die Beitragssätze der Sozialversicherungen setzen sich wie folgt zusammen:
Als Arbeitgeber ziehen Sie in der Lohnabrechnung Ihrem Mitarbeitenden 5.3% (50%) vom Lohn ab und zahlen diesen Mitarbeiteranteil mit Ihren 50% als Arbeitgeber in die Ausgleichskasse ein.
Wenn das Jahreseinkommen eines unselbstständigen Erwerbstätigen höher als CHF 2’300 ist, muss er bei der ALV gemeldet sein. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt 2.2% bei Jahreseinkommen unter CHF 148’200 und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und -nehmer übernommen.
Gilt die Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige?
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich und Ihre Mitarbeitenden mit der Berufsunfallversicherung zu versichern. Diese Versicherung schützt die Personen bei Berufsunfällen und trägt die Kosten der Behandlung und zahlt Taggelder aus. Auch bei Invalidität und im Todesfall unterstützt die BVG. Die Prämie der BUV ist vom Arbeitgeber zu zahlen.
Als Arbeitgeber sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Dennoch ist der Abschluss ratsam, da diese Versicherung den Lohnausfall bei Krankheit abdeckt. Wenn Ihr Mitarbeitender längere Zeit erkrankt, müssen Sie ihn weiter entlohnen. Um sich gegen diese Kosten abzusichern, hilft die KTGV. Die Prämie wird i.d.R. zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer bezahlt.
Beispiel einer Lohnabrechnung mitsamt Lohnabzügen
Jeden Monat müssen Sie für Ihre Mitarbeitenden eine Lohnabrechnung ausstellen. Dies kann ohne ein Lohnprogramm wie bexio recht mühsam werden.
Die Lohnabrechnung erstellen Sie für jeden Mitarbeitenden individuell. Deswegen steigt der Aufwand beim manuellen Erstellen einer Lohnabrechnung je mehr Mitarbeitende Sie haben.
Automatisieren Sie Ihre Lohnabrechnungen
Mit der Business-Software bexio sparen Sie wertvolle Zeit, da die Software viele Arbeitsschritte für Sie automatisiert. Zudem ist mit einer Software die Fehleranfälligkeit geringer als bei manueller Abrechnung der Löhne.
Wichtig ist, dass die Lohnabrechnung in schriftlicher Form erstellt wird und dass der Mitarbeitende die Angaben nachvollziehen kann. Wie eine Lohnabrechnung im Detail aussieht, können Sie unserer praktischen Lohnabrechnungs-Vorlage entnehmen.
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