Monat für Monat das gleiche Spiel – für Arbeitgeber meist lästig, für Arbeitnehmer erfreulich: Die Lohnabrechnung. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Zusammensetzung des Lohns aufzeigt. Wichtig dabei für Arbeitgeber sind die Lohnabzüge, die obligatorisch vom Gehalt abgezogen werden müssen. Welche Lohnabzüge in der Schweiz für 2024 gelten und was Sie über die unterschiedlichen Sozialversicherungsbeiträge wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
In diesem Beitrag
Reform AHV 21
Per 01.01.2024 trat die Reform AHV 21 in Kraft. Die Beitragssätze für die Sozialversicherungen bleiben unverändert. Um die AHV durch Zusatzfinanzierung zu stärken, wurden die MWST-Sätze angehoben.
Was muss ich über Lohnabzüge für meine Mitarbeitende wissen?
Als Arbeitgeber verhandeln Sie bei der Anstellung den Lohn für die geleisteten und vereinbarten Aufgaben. Das ist der sogenannte Bruttolohn, den Ihr Mitarbeitender monatlich verdient. Ausbezahlt wird dem Mitarbeitenden jedoch nur der Nettolohn. Der Nettolohn ist der Teil des Lohns, der übrig bleibt, nachdem alle Lohnabzüge abgezogen wurden.
Nettolohn = Bruttolohn (+ Zuschläge, z.B. Spesen, Boni, Überstunden etc.) – Abzüge
Zu den Abzügen gehören die Sozialversicherungsbeiträge von AHV, IV und EO, sowie die Beiträge der Arbeitslosenversicherung, der Nichtberufsunfallversicherung und der beruflichen Vorsorge. Weiter unten im Beitrag gehen wir im Detail auf die einzelnen Versicherungen ein.
Ein Beispiel einer Lohnberechnung
Mitarbeiter Peter T. verdient CHF 5’000 brutto pro Monat. Um nun seinen Nettolohn zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor:
Beispielmonat April:
Bruttolohn | CHF 5'000 | |
Zuschläge | CHF 0 | |
AHV / IV / EO | CHF 265 | 5.3% vom Bruttolohn |
ALV | CHF 55 | 1.1% |
NBUV | CHF 55 | gemäss Police |
BGV | CHF 300 | gemäss Police |
KTGV | CHF 40 | gemäss Police |
Nettolohn | CHF 4'285 |
Herr T. bekommt also nach allen Abzügen CHF 4’285 ausbezahlt. Die Lohnabrechnung dient dafür, dass die Abzüge korrekt dokumentiert sind und für den Arbeitnehmer Herr T. nachvollziehbar sind.
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Warum gibt es die obligatorischen Lohnabzüge?
In der Schweiz gilt das Dreisäulenmodell für die Vorsorge im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Damit soll gesichert sein, dass die Person in jedem Fall einen angemessenen Lebensstandard beibehalten kann.
In die erste Säule werden die obligatorischen Einzahlungen für AHV, IV und EO getätigt. Die AHV sichert den Grundbedarf im Alter oder zahlt im Todesfall. Die IV ist die Invalidenversicherung und unterstützt die Person im Wiedereingliederungsprozess oder mit Geldleistungen, um die Existenz bei Invalidität zu sichern. Die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlt Personen, die im Militär- oder Zivildienst arbeiten, einen Teil des Verdienstausfalls während dieser Zeit.
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge und schützt die Person in dem Masse, dass ein gewohnter Lebensstandard über der Existenzsicherung hinaus gesichert wird. Die dritte Säule dient der privaten Vorsorge. Damit kann die Person weitere Ansprüche für sich sichern.
Hinweis: Säule 3 für Unternehmer besonders wichtig
Für Unternehmer ist die 3. Säule besonders wichtig, da nicht jeder Selbstständige alle Sozialversicherungen verpflichtend einzahlen muss. Um im Ausfall oder Alter jedoch abgesichert zu sein, ist daher eine ausreichende Vorsorge dringend ratsam.
Übersicht der obligatorischen Lohnabzüge (Stand Januar 2024)
Lohnabzug | Lohnabzug Arbeitnehmer | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer |
AHV / IV / EO | 5.3% | 50% | 50% |
ALV 1 (Einkommen bis CHF 148’200) | 1.1% | 50% | 50% |
BVG | gemäss Police | 50% | 50% |
BUV | gemäss Police | 100% | |
NBUV | gemäss Police | 100% | |
KTGV | gemäss Police | gemäss Arbeitsvertrag | gemäss Arbeitsvertrag |
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
AHV / IV / EO
Die Beitragsplicht für AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) ist obligatorisch für jeden Erwerbstätigen ab 17 Jahren und endet mit dem Rentenalter bzw. der Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich um die korrekte Einzahlung für Ihre Mitarbeitenden, sowie für sich selbst zu kümmern.
Die Beitragszahlungen für diese Versicherungen sind deshalb so wichtig, da diese die Rente und damit die Existenz im Alter absichern. Auch während des erwerbstätigen Alters kann es zu länger dauernden, krankheitsbedingten Ausfällen oder gar Invalidität kommen. In diesem Fall greift die IV. Junge Männer, die ihren Militär- oder Sozialdienst leisten, erhalten dank der EO einen Teil Ihres Verdienstausfalles wieder. Somit ist jeder Erwerbstätige vom Bund geschützt und die Existenz ist gesichert, wenn es zu Verdienstausfällen kommt.
Die Beitragssätze der Sozialversicherungen setzen sich wie folgt zusammen:
AHV | 8.7% |
IV | 1.4% |
EO | 0.5% |
Total | 10.6% |
Quelle: https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d
Als Arbeitgeber ziehen Sie in der Lohnabrechnung Ihrem Mitarbeitenden 5.3% (50%) vom Lohn ab und zahlen diesen Mitarbeiteranteil mit Ihren 50% als Arbeitgeber in die Ausgleichskasse ein.
ALV – Arbeitslosenversicherung
Die ALV ist die obligatorische Arbeitslosenversicherung und tritt in folgenden Fällen ein:
Kurzarbeit
Wetterbedingte Arbeitsausfälle
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Arbeitslosigkeit
Wenn das Jahreseinkommen eines unselbstständigen Erwerbstätigen höher als CHF 2’300 ist, muss er bei der ALV gemeldet sein. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt 2.2% bei Jahreseinkommen unter CHF 148’200 und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und -nehmer übernommen.
Gilt die Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige?
Als selbständiger Unternehmer können Sie sich nicht mit der Arbeitslosenversicherung absichern. Sie erhalten Unterstützung nur dann, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Selbstständigkeit in einem Angestellten-Verhältnis gearbeitet und entsprechend eingezahlt haben.
BVG – Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge gehört zur 2. Säule des Dreisäulenmodells. Die BVG dient dazu, dass die versicherte Person im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterführen kann. Erwerbstätige Personen, die AHV-pflichtig sind, haben Anrecht auf die berufliche Vorsorge bei einem Mindesteinkommen von CHF 22'050 pro Jahr. Selbständige sind der BVG nicht obligatorisch unterstellt, können sich jedoch freiwillig versichern. Arbeitgeber wählen für die BVG die geeignete Pensionskasse und die Beiträge werden zu gleichen Teilen eingezahlt.
UVG – Unfallversicherung
Die Unfallversicherung teilt sich in der Schweiz in die BUV (Berufsunfallversicherung) und die NBUV (Nichtberufsunfallversicherung auf). Sie schützt die versicherten Personen bei Berufsunfällen und -krankheiten.
BUV | NBUV |
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, sich und Ihre Mitarbeitenden mit der Berufsunfallversicherung zu versichern. Diese Versicherung schützt die Personen bei Berufsunfällen und trägt die Kosten der Behandlung und zahlt Taggelder aus. Auch bei Invalidität und im Todesfall unterstützt die BVG. Die Prämie der BUV ist vom Arbeitgeber zu zahlen. | Wenn Arbeitnehmer mehr als acht Stunden in der Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, müssen die Arbeitnehmer zusätzlich mit der NBUV (Nichtberufsunfallversicherung) abgesichert sein. Der Beitrag für die NBUV kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vom Lohn abziehen. |
KTGV – Krankentaggeldversicherung
Als Arbeitgeber sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Dennoch ist der Abschluss ratsam, da diese Versicherung den Lohnausfall bei Krankheit abdeckt. Wenn Ihr Mitarbeitender längere Zeit erkrankt, müssen Sie ihn weiter entlohnen. Um sich gegen diese Kosten abzusichern, hilft die KTGV. Die Prämie wird i.d.R. zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer bezahlt.
Sonderfall: Quellensteuer
In der Schweiz beschäftigte ausländische Mitarbeitende sind nicht der regulären Steuerlast, sondern der Quellensteuer unterstellt.
Dies trifft auf Personen zu, die:
Grenzgänger sind oder
in der Schweiz ihren Wohnsitz, aber (noch) keine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung C haben.
Um das Verfahren für die ausländischen Mitarbeitenden zu vereinfachen, werden Sie der Quellensteuer unterstellt. Diese wird direkt vom Einkommen abgezogen. Die Höhe der Quellensteuer ist dabei kantonal unterschiedlich, wie bei der regulären Steuerlast auch. Arbeitgeber ziehen ihren Quellensteuer-pflichtigen Arbeitnehmern die Beiträge direkt vom Lohn ab, für die er beitragspflichtig ist. Dazu gehören AHV/ IV / EO und ALV, sowie die Beiträge für die Unfallversicherung.
Beispiel einer Lohnabrechnung mitsamt Lohnabzügen
Jeden Monat müssen Sie für Ihre Mitarbeitenden eine Lohnabrechnung ausstellen. Dies kann ohne ein Lohnprogramm wie bexio recht mühsam werden.
Die Lohnabrechnung erstellen Sie für jeden Mitarbeitenden individuell. Deswegen steigt der Aufwand beim manuellen Erstellen einer Lohnabrechnung je mehr Mitarbeitende Sie haben.
Automatisieren Sie Ihre Lohnabrechnungen
Mit der Business-Software bexio sparen Sie wertvolle Zeit, da die Software viele Arbeitsschritte für Sie automatisiert. Zudem ist mit einer Software die Fehleranfälligkeit geringer als bei manueller Abrechnung der Löhne.
Das muss eine Lohnabrechnung enthalten
Anschriften des Arbeitgebers sowie Mitarbeitenden
Lohn- und Zulagen (z. B. Feiertagszuschlag)
Sozialabzüge
Sonstige Zulagen und Abzüge
Wichtig ist, dass die Lohnabrechnung in schriftlicher Form erstellt wird und dass der Mitarbeitende die Angaben nachvollziehen kann. Wie eine Lohnabrechnung im Detail aussieht, können Sie unserer praktischen Lohnabrechnungs-Vorlage entnehmen.
Lohnabrechnungs-Vorlage
Mit unserem kostenlosen, hilfreichen Muster einer Lohnabrechnung haben Sie die ideale Orientierung und sehen direkt, welche Angaben in einer Lohnabrechnung enthalten sein müssen.