Neben den gesetzlich obligatorischen Versicherungen AHV, IV und ALV ist es für Unternehmer ratsam, für sich und seine Mitarbeitenden auch eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Diese schützt bei Arbeitsausfall durch Krankheit oder Schwangerschaft und fängt den Verdienstausfall auf. Wie hoch die KTG-Beiträge in der Schweiz sind, wer diese zahlt und welche Leistungen die Versicherung abdeckt, erklären wir in diesem Beitrag.
In diesem Beitrag
- Was ist die KTG?
- Wie hoch ist der KTG-Abzug?
- Ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
- Lohnt sich eine KTG?
- Wer bezahlt das KTG?
- Welcher Lohn ist KTG-pflichtig?
- Wie berechnet man das KTG?
- Krankentaggeld in der Lohnabrechnung
- Leitfaden zum Wiedereinstieg in den Job
Was ist die KTG?
Die Abkürzung KTG oder auch KTGV steht für Krankentaggeldversicherung und schützt bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall. Die KTG gehört zu den Sozialversicherungen, ist jedoch freiwillig. Die Beiträge für die KTG unterscheiden sich dabei je nach gewählter Versicherung und werden in der Regel zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bezahlt.
Eine Krankentaggeldversicherung kann für alle Mitarbeitenden im Alter zwischen 15 und 65 Jahren abgeschlossen werden, deren Wohnsitz in der Schweiz ist.
Wie hoch ist der KTG-Abzug?
Die Höhe der KTG-Prämie ist individuell verschieden und wird durch folgende Faktoren beeinflusst:
Höhe des Lohns, der versichert werden soll: In der Regel werden 80% des Lohns versichert. Je höher der Anteil, desto höher der Beitrag.
Dauer des Leistungsbezugs: Je länger KTG-Leistungen bezogen werden, desto mehr muss eingezahlt werden.
Länge der Wartefrist: Je länger die Wartefrist, bis die KTG im Krankheitsfall greift, desto geringer die Prämie.
Alter des Versicherten: Bei jüngeren, zu versicherten Personen kann die Beitragshöhe niedriger ausfallen.
Anzahl der abgeschlossenen Verträge: Wenn Unternehmen direkt für mehrere Mitarbeiter eine KTG abschliessen (Kollektivvertrag), reduziert sich der Beitrag.
Ist die Krankentaggeldversicherung obligatorisch?
Im Gegensatz zu anderen Lohnabzügen in der Schweiz, wie AHV, IV und ALV ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung nicht gesetzlich verpflichtend. Das bedeutet, dass es dem Arbeitgeber freisteht, diese Versicherung für sich und seine Mitarbeitenden abzuschliessen.
Auch wenn Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, eine KTG abzuschliessen, ist er im Krankheitsfall zu einer zeitlich befristeten Lohnfortzahlung verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist greift die KTG und sichert somit die Lohnfortzahlung bei längerem Ausfall durch Krankheit oder Schwangerschaft.
Die Lohnfortzahlungspflicht gemäss Obligationenrecht tritt dann ein, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 3 Wochen besteht. Wie lange die Lohnfortzahlungspflicht besteht, hängt vom jeweiligen Dienstjahr des Mitarbeitenden ab. Das bedeutet: je länger ein Arbeitsverhältnis besteht, desto länger erhält der Mitarbeitende von der Firma eine Lohnfortzahlung trotz Ausfall.
Gemäss Art. 324a Abs. 2 OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen lang den Lohn fortzuzahlen. Für die Festlegung der Fortzahlung in weiteren Dienstjahren helfen die Basler Skala, die Berner Skala oder die Zürcher Skala zur Orientierung. Der Arbeitgeber kann die Dauer im Arbeitsvertrag selbst bestimmen, solange diese nicht nachteiliger als die Skala für den Mitarbeitenden ist.
Die Basler Skala findet dabei in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land Anwendung, die Zürcher Skala in Zürich und Graubünden und die Berner Skala in Bern, Aargau, Obwalden, St. Gallen sowie der gesamten West-Schweiz.
Basler Skala | Berner Skala | Zürcher Skala | |
1. Dienstjahr | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
2. Dienstjahr | 2 Monate | 1 Monat | 8 Wochen |
3. Dienstjahr | 2 Monate | 2 Monate | 9 Wochen |
5. Dienstjahr | 3 Monate | 3 Monate | 11 Wochen |
10. Dienstjahr | 3 Monate | 4 Monate | 16 Wochen |
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Lohnt sich eine KTG?
Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist ratsam, da die KTG beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, schützt.
Ein krankheitsbedingter Ausfall ist nie schön. Trotzdem muss man immer mal wieder damit rechnen. Umso besser, wenn man vorgesorgt hat. Denn der Arbeitgeber verliert Geld, da er keine Arbeitsleistung mehr erhält und die Lohnfortzahlung leisten muss und der Arbeitnehmer kann unter Umständen in eine finanzielle Krise fallen. Auch für Selbstständige ist ein Verdienstausfall aufgrund von Krankheit gegebenenfalls existenzgefährdend, da sie in keinem Arbeitnehmer-Verhältnis stehen und damit keine Lohnfortzahlung von einem Arbeitgeber erhalten. Um sich dagegen abzusichern, hilft der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung.
Mit einer KTG kann der Arbeitgeber seine Lohnfortzahlungspflicht und damit unter Umständen hohe Kosten nach einer gewissen Frist auf den Versicherer übertragen. Der Mitarbeitende wird weiterhin finanziell unterstützt und kann sich somit auf seine Genesung konzentrieren. Auch Selbstständige stürzen damit nicht in eine Krise.
Eine KTG ist nicht verpflichtend. Aber sie kann den Arbeitgeber von seiner Lohnfortzahlungspflicht entlasten und gleichzeitig den Arbeitnehmer für längere Zeit finanziell unterstützen.
Wer bezahlt das KTG?
Die Höhe der KTG-Prämie richtet sich je nach gewähltem Versicherer und den oben bereits genannten Faktoren. Die meisten grossen Versicherer in der Schweiz bieten eine Krankentaggeldversicherung an. Ein Vergleich lohnt sich, wie bei jeder anderen Versicherung auch.
Im Arbeitsvertrag wird geregelt, zu welchen Teilen der Beitrag an die Versicherung bezahlt wird. Meistens wird sich hier, wie bei anderen Sozialversicherungen auch, auf gleiche Teile geeinigt.
Welcher Lohn ist KTG-pflichtig?
Für die Berechnung der KTG-Prämie wird der AHV-gemeldete Lohn herangezogen. Darüber hinaus zählen folgende Lohnbestandteile zum versicherten Lohn:
Entschädigung von Ferien-, Feiertags- und Überzeit
Nacht- und Sonntagszulagen
Lohnfortzahlungen gemäss EO (Erwerbsersatzordnung)
In der Regel wird der letzte, vor dem Krankheitsfall ausbezahlte, AHV-pflichtige Lohn als Berechnungsgrundlage herangezogen. Das Krankentaggeld wird anschliessend für alle Kalendertage berechnet. Das bedeutet, auch die Wochenenden oder Feiertage werden dazugezählt und ausbezahlt. Anders bei der ALV, bei der nur Arbeitstage für die Auszahlung der Lohnentschädigung gelten.
Wie berechnet man das KTG?
Wie oben bereits beschrieben wurde, berechnet sich das Krankentaggeld pro Kalendertag. Das Taggeld entspricht also 1/365 von 80 Prozent des zu versicherten Lohns:
In der Regel werden 80% des Lohns versichert; dies kann aber auch individuell abweichen, je nachdem, wie die Police abgeschlossen wurde.
Berechnungsbeispiel:
Lohn = CHF 80’000
CHF 80’000 * 0.8 = CHF 64’000
CHF 64’000 / 365 = CHF 175.34
Für einen Kalendermonat mit 31 Tagen beträgt die monatliche Auszahlung CHF 5’435.62 und für einen Kalendermonat mit 30 Tagen CHF 5’260.20.
Krankentaggeld in der Lohnabrechnung
Auch in der Lohnabrechnung sind Sie verpflichtet, das Krankentaggeld auszuweisen.
Beispiel:
Ihr Mitarbeiter Jens L. ist bei Ihnen zu 100 Prozent angestellt und fällt am 15. April bis auf vorerst unbestimmte Zeit aufgrund von Krankheit aus. Sein Brutto-Monatslohn beträgt regulär CHF 5’500.
Da Herr L. bei Ihnen bereits seit drei Jahren arbeitet, wären Sie als Arbeitgeber verpflichtet, 9 Wochen lang den Lohn fortzuzahlen. Da Sie aber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen haben, um sich gegen diese Kosten ohne Arbeitsleistung abzusichern, tritt diese bereits nach 6 Wochen Karenzzeit ein.
Monat April | Im Monat April zahlen Sie den Lohn fort, daher wird im April der volle Brutto-Monatslohn im Lohnausweis ausgewiesen und von diesem Betrag auch die Sozialversicherungsabzüge geleistet. |
Monat Mai | Im Mai gilt ebenfalls noch Ihre Lohnfortzahlungspflicht aufgrund der Karenzzeit der Krankentaggeldversicherung. Sie rechnen also analog zum April ab. |
Monat Juni | Im Juni greift nun die Krankentaggeldversicherung und Sie sind von der Lohnfortzahlung befreit. Versichert sind 80 Prozent des Lohns von Herrn L. Damit werden CHF 4’400 von der KTG ausbezahlt. Der KTG-Lohn ist nicht AHV-pflichtig. Das bedeutet, dass keine Sozialversicherungsabzüge geleistet werden. |
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