Eine der wichtigsten Entscheidungen beim Gründen seines eigenen Startups ist die Entscheidung über die Rechtsform. Einzelfirma, GmbH, Aktiengesellschaft… Es gibt viele Möglichkeiten, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag die Einzelfirma, eine der geläufigsten Rechtsformen der Schweiz vor, beantworten die wichtigsten Fragen dazu und stellen Ihnen eine praktische Checkliste zum Abhaken zum kostenlosen Download zur Verfügung.
In diesem Beitrag
- Die Einzelfirma: Der Grundstein der Schweizer Privatwirtschaft
- Ein Beispiel: Wir gründen eine Einzelfirma
- Die Voraussetzungen: Das benötigen Sie um loszulegen
- Die wichtigsten Ressourcen auf einen Blick
- Checkliste
Ihre Checkliste zum Download
Einzelfirma gründen leicht gemacht mit unserer praktischen, übersichtlichen Checkliste.
Die Einzelfirma: Der Grundstein der Schweizer Privatwirtschaft
Die Einzelfirma ist eine der geläufigsten Rechtsformen der Schweiz. Mit circa 326’000 Firmen ist sie gar die häufigst gewählte Rechtsform. Dies liegt an folgenden Vorteilen:
Die Einzahlung eines fixen Grundkapitals ist nicht nötig.
Die Gesellschafter können die Rolle der Organe selber übernehmen.
Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung des Gewinns kann vermieden werden.
Die doppelte Buchhaltung kommt erst ab einem Umsatz von >= 500’000.- zum tragen.
Eine Einzelfirma ist für Sie besonders dann geeignet, wenn Sie Ihre Person, beziehungsweise Ihr Handwerk, eng mit Ihrem Business verknüpfen möchten. Für Anwälte, Ärzte, lokale Handelsfirmen oder Holzverarbeiter eignet sich diese also besonders: Warum das so ist, erklären wir in den nächsten Abschnitten.
AG, Einzelfirma oder GmbH?
Die Unterschiede im Vergleich »Doch auch eine Einzelfirma hat ihre Nachteile: Ihre persönliche Haftung ist als Geschäftsführer unbeschränkt. Auch sind Sie, da Ihr Unternehmen mit Ihrem Namen bezeichnet wird, nicht anonym; dies kann bei gewissen Geschäftsbereichen hinderlich sein. Unterschätzen Sie ebenfalls nicht mögliche Hürden, auf die Sie im Kapitalmarkt treffen können.
Ein Beispiel: Wir gründen eine Einzelfirma
Vorbereitung
Herr Braun möchte ein Taxiunternehmen namens Taxi Braun gründen. Herr Braun kann im ersten Schritt unsere Checkliste zur Hand nehmen und die verschiedenen Punkte abhaken. Er stammt ursprünglich aus Kroatien: Ab dem 01.01.2022 darf er auch hierzulande ein Business gründen (dies gilt für alle Personen im EU/EFTA-Raum sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C). Nachdem er sich seinen Businessplan erstellt hat sowie die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, möchte er sogleich loslegen und gelangt nun zum ersten Schritt.
Jahresabschluss für Einzelunternehmen leicht gemacht
Leitfaden kostenlos zum DownloadSchritt 1 – Firmennamen finden
Ein sinnvoller Schritt wäre für Herrn Braun zunächst zu klären, ob sein Unternehmen Taxi Braun noch zur Verfügung steht. Eine Suche im Zentralen Firmenindex zeigt ihm in Sekundenschnelle entsprechende Resultate.
Herr Braun gibt dazu einfach seinen Wunschnamen in die Suchleiste ein und klickt auf Suchen.
Herr Braun hat Glück: Sein Wunschname ist noch nicht vergeben.
Zur Sicherheit klärt er diesen Fakt noch für seine zukünftige Homepage. Hier kann er seine Wunsch-Domain direkt beziehen, sofern vorhanden.
Herr Braun kann seine Wunschdomain auch ohne länderspezifischeTop-Level-Domain eingeben. Er klickt auf SUCHEN.
Herr Braun sieht, dass ihm einige Optionen zur Verfügung stehen und kauft die von ihm präferierte Adresse.
Schritt 2 – Die Anmeldung der Einzelfirma
Vor dem Eintrag ins Handelsregister ist es wichtig, sich vorher die Anerkennung der staatlichen Vorsorge-Organe zu holen. Eine Anmeldung bei der AHV, IV sowie EO ist obligatorisch. Herr Braun möchte sein Unternehmen jedoch nachhaltig aufbauen: Eine Anmeldung bei der Pensionskasse macht für ihn Sinn. Ein Anmeldeformular finden Sie auf der jeweiligen Homepage Ihrer regionalen AHV-Stelle. Gründer im Kanton St. Gallen können hier das Formular ausfüllen und herunterladen.
Schritt 3 – Das Handelsregister
Der Eintrag in das Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von >= 100’000.- zwingend (die doppelte Buchführung wird ab einem Jahresumsatz von >= 500’000.- obligatorisch). Für Herrn Braun ist jedoch auch ein früherer Eintrag sinnvoll: Viele Zulieferer oder künftige Partner, beispielsweise Autozulieferer oder Resident-Unternehmen wie Casinos, die ihn dauerhaft engagieren können, verlangen nicht selten einen entsprechenden Handelsregisterauszug.
Der Handelsregistereintrag ist obligatorisch, wenn es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt und der Jahresumsatz CHF 100’000 nicht übersteigt. Die Definition «kaufmännisch geführtes Unternehmen» kann durchaus verwirren; salopp kann gesagt werden, dass es sich um ein kaufmännisch geführtes Unternehmen handelt, wenn das Unternehmen auf Ihre Selbstständigkeit, auf Dauer sowie auf Geld verdienen ausgelegt ist. Die genaue Definition finden Sie hier.
Schritt 4 – Ran ans Werk
Herr Braun, wohnhaft im Kanton St. Gallen, füllt also folgendes Formular vollständig aus und sendet dieses mit allen obligatorischen Beilagen an:
Amt für Handelsregister und Notariate
Handelsregister
Davidstrasse 27
9001 St.Gallen
Schritt 5 – Auf geht’s
Legen Sie los! Auch Herr Braun kann nun mit seinem neuen Business voll durchstarten.
Nehmen Sie sich nicht zuviel auf einmal vor. Buchführung, Versicherungs- und Vorsorgestrategien oder Innovationsthemen sowie die Digitalisierung nehmen viel Zeit & Geld in Anspruch. Wenn Sie sich zunächst auf die operative Führung und um den Kern Ihres Business kümmern möchten stellt Ihnen bexio vielfältige Dienstleistungen zur Verfügung.
Die Voraussetzungen: Das benötigen Sie um loszulegen
Nun wollen wir ein wenig ins Detail gehen und erörtern die einzelnen Punkte etwas genauer. Prinzipiell braucht es für die Gründung lediglich den Eintrag ins Handelsregister. Dieser ist zwingend notwendig, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt und/oder es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt (siehe oben). Eine Einzahlung eines fixen Grundkapitals ist nicht nötig.
Sie dürfen übrigens problemlos auch im Nebenerwerb selbstständig eine Einzelfirma steuern. Denken Sie jedoch daran, dass Sie die maximale Arbeitszeit nicht überschreiten und dass Ihr Business nicht mit Ihrem Arbeitgeber konkurriert.
Der Name – Ihre Identität
Fakt ist, dass der Unternehmens-Name mindestens Ihren Familiennamen enthalten muss. Allerdings dürfen Sie Phantasie-Anhänge hinzufügen. In unserem oberen Beispiel wären beispielsweise folgende Firmennamen gültig:
Taxi Braun
Braun Taxi
Et cetera.
Sobald Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen haben, ist der Name, sofern rechtmässig, geschützt. Dies spricht wiederum für einen möglichst frühen Eintrag ins Handelsregister.
Sie müssen bei den Phantasie-Anhängen einige Punkte beachten: Diese müssen wahrheitsgetreu sein und dürfen keine Täuschung(en) enthalten. In unserem Beispiel dürfte Herr Braun sein Unternehmen beispielsweise nicht Braun Flugtaxi nennen, es sei denn, er gründet ein Drohnentaxi-Unternehmen. Hier finden Sie den Gesetzesartikel.
Das nötige Kleingeld
Das ökonomische an einer Einzelfirma sind die geringen Kosten. Lediglich die Kosten für den Handelsregisterauszug von CHF 120 sowie optionale Beratungen von bis zu CHF 1’000 müssen berappt werden.
Versicherungen – Das Nötigste
Eine Anmeldung bei der AHV/ALV, IV sowie EO (Erwerbsersatzordnung) ist obligatorisch: Diese erkennen schlussendlich Ihre Tätigkeit als selbstständig an. Die Pensionskassenvorsorge kann bei einem langfristigen Firmenaufbau ebenfalls sinnvoll sein.
Überlegen Sie sich gut, ob Sie einen Vorbezug der Pensionskasse für nötig, beziehungsweise essentiell halten. Wenn Sie noch zögern, könnten Sie Ihr finanzielles Vorhaben über eine Kickstarterplattform wie beispielsweise www.kickstarter.com zu generieren.
Ab einem Umsatz von CHF 100’000 besteht eine Mehrwertsteuerpflicht, darunter ist eine freiwillige Unterstellung möglich.
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