Verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen
Ein Arbeitszeugnis kann entweder ein Vollzeugnis oder ein Teilzeugnis sein. Das Vollzeugnis entspricht dem Arbeitszeugnis, welches bei Firmenaustritt dem Mitarbeitendem ausgehändigt wird und detailliert die Anstellungszeit beschreibt.
Ein Teilzeugnis (Art. 330a Abs. 2 OR) dagegen entspricht einer Arbeitsbestätigung und dient lediglich der Bestätigung über die Anstellung und die bisherige Dauer. Ein Teilzeugnis kann jederzeit vom Arbeitnehmenden angefordert werden. Dies wird z. B. für Wohnungsgesuche benötigt.
Wie ist ein Arbeitszeugnis inhaltlich aufgebaut?
Ein Arbeitszeugnis ist in der Regel stets nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut.
Folgende Inhalte sind in einem Arbeitszeugnis zu finden:
Angaben zum Arbeitgeber: Ähnlich einem offiziellen Brief enthält die Kopf- oder die Fusszeile Angaben zum Unternehmen, wie Name, Firmenlogo, Adresse und Telefonnummer.
Betreff enthält «Arbeitszeugnis»: Im Titel geht eindeutig hervor, dass es sich bei dem Dokument um ein Arbeitszeugnis (oder auch Arbeitsbestätigung oder Zwischenzeugnis) handelt.
Angaben zum Arbeitnehmer: Das Arbeitszeugnis enthält den Namen des Mitarbeitenden, dessen Geburtsdatum sowie die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Auch wird das Pensum angegeben und ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt.
Unternehmensbeschrieb: Damit Leser des Arbeitszeugnisses sich ein besseres Bild der Tätigkeiten und Aufgaben machen können, stellt sich der Arbeitgeber in wenigen Sätzen vor.
Aufgabenbeschreibung: Als nächstes folgt die Beschreibung der Aufgaben, mit denen der Arbeitnehmende während seines Anstellungsverhältnisses betraut war. Hierbei sollte man nicht zu sehr ins Detail gehen und sich auf wesentliche Aufgaben fokussieren (max. 10 Aufgaben). Gab es zusätzlich noch nennenswerte Projekte oder Sonderaufgaben, werden diese hier auch gelistet.
Leistungsbeurteilung: Im Anschluss an die Aufgabenbeschreibung folgt die Leistungsbeurteilung. Hierzu gehören beispielsweise Fachwissen, Kommunikationsstärken und selbstständiges Arbeiten. In dieser Bewertung wird festgehalten, wie der Arbeitnehmende sich verhalten hat, wie er seine Tätigkeiten erfüllt hat und wie die Leistung sowie das Sozialverhalten im Allgemeinen beurteilt wird. Es wird auch darauf eingegangen, inwieweit der Arbeitgeber mit der Erledigung der Aufgaben zufrieden war. Hierbei werden in der Regel die stärksten Eigenschaften und Fähigkeiten zuerst aufgeführt und schwächere weiter unten. Bitte berücksichtigen Sie die Formulierungen, die im Arbeitszeugnis nicht enthalten sein dürfen. Diese haben wir weiter unten aufgeführt.
Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn der Arbeitnehmende das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet hat, wird dies so im Arbeitszeugnis aufgeführt. Wurde dem Mitarbeiter von der Firma gekündigt, wird die Formulierung eher allgemein gehalten und angegeben, wann das Arbeitsverhältnis offiziell zum Ende kommt.
Dankesformel: Am Ende des Arbeitszeugnisses bedankt sich die Firma beim Arbeitnehmenden und wünscht für die weitere Zukunft alles Gute.
Datum und Unterschrift(en): Geschlossen wird das Zeugnis mit Angaben zum Ort und Datum sowie Unterschriften der verantwortlichen und zuständigen Personen.
FAQ und gesetzliche Vorschriften in der Schweiz
Im Folgenden beantworten wir häufige Fragen rund um das Thema Arbeitszeugnis und gehen auf gesetzliche Vorschriften in der Schweiz ein.
Kann der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verweigern?
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis ist im Schweizer Obligationenrecht (Art. 330a) geregelt und besagt, dass der Arbeitnehmer jederzeit ein Zeugnis anfragen kann. Lediglich bei einem Zwischenzeugnis kann der Arbeitgeber nachfragen, warum der Mitarbeitende dies wünscht, da es für ihn Aufwand bedeutet.
Können Arbeitnehmer auch ohne Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen?
Ja, Arbeitnehmer können auch ein Zwischen- oder Teilzeugnis anfragen, wie oben detaillierter aufgeführt. Somit können Zeugnisse auch ohne Kündigung ausgestellt werden. Da ein Zwischenzeugnis aufgrund des grösseren Umfangs mehr Aufwand für den Arbeitgeber bedeutet, kann es sein, dass der Arbeitgeber nach dessen Grund fragt.
Ich als Arbeitnehmer bin mit dem Inhalt des Zeugnisses nicht zufrieden. Was kann ich tun?
Wenn ein Arbeitsverhältnis in einem guten Verhältnis endet, haben Mitarbeitende oft ein gewisses Mitspracherecht beim Inhalt des Arbeitszeugnisses. Wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht korrekt dargestellt wurde oder etwas Entscheidendes fehlt, können Sie dies mit Ihren Vorgesetzten und der Personalabteilung besprechen. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmende Anspruch auf ein gutes Zeugnis (eine gute Beurteilung seiner Leistungen), Abweichungen nach unten sind vom Arbeitgebenden zu beweisen, Abweichungen nach oben sind vom Arbeitnehmenden zu beweisen. Als Beweismittel dienen insbesondere Mitarbeiterbeurteilungen und Zwischenzeugnisse.
Wozu ist ein Arbeitszeugnis gut?
Wenn Sie sich als Unternehmer im Recruitingprozess befinden, kann ein Arbeitszeugnis eines ehemaligen Arbeitgebers Aufschluss über die Fähigkeiten und das Sozialverhalten des Kandidaten geben. Sie können sich damit ein besseres Bild über den Bewerber machen und ihn besser für die bevorstehenden Aufgaben und Tätigkeiten einschätzen.