Jeder, egal ob Angestellter oder Selbstständiger, leistet seine Arbeitsstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit wird dabei üblicherweise im Arbeitsvertrag festgelegt. Doch es kann auch Sinn machen, aus diesen wöchentlichen Arbeitsstunden die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat zu berechnen. Dies erleichtert nicht nur die Berechnung des Stundenlohns, sondern auch den Vergleich mit anderen Arbeitnehmenden in ähnlichen Stellen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Anzahl Ihrer Arbeitsstunden pro Monat berechnen können und welche Regularien es rund um die Arbeitszeit in der Schweiz gibt.
In diesem Beitrag
- Was gilts als Arbeitszeit?
- Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat in der Schweiz?
- Arten von Arbeitszeit
- Wie beeinflussen gesetzliche Feiertage die Arbeitsstunden im Monat?
- Wie hoch ist die Arbeitszeit in Prozent?
- Wie werden die Arbeitstage pro Monat berechnet?
- Wie werden die täglichen Arbeitsstunden berechnet?
- Wie wird der Stundenlohn berechnet?
- Welche Regelungen gibt es zur Arbeitszeiterfassung in der Schweiz?
Was gilt als Arbeitszeit?
ℹ️ Arbeitszeit wird als die Zeit definiert, in der ein Arbeitnehmender dem Arbeitgebenden zur Verfügung steht und die vereinbarte Arbeit verrichtet. Das Arbeitszeitgesetz (ArG) regelt dabei die genauen Bedingungen. Im Arbeitsvertrag können jedoch auch gesonderte Regelungen festgelegt werden. Neben der regulären Arbeitszeit gibt es Sonderregelungen für Überstunden, Pausen, Bereitschaftszeiten und Arbeitswege.
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Monat in der Schweiz?
Ein Arbeitnehmer in der Schweiz, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, kommt im Monat auf insgesamt 174 Arbeitsstunden. Bei einer 35-Stunden-Woche liegt die Monatsarbeitszeit bei 152 Stunden. Diesen Wert erhält man, wenn man die Arbeitsstunden pro Woche mit dem Wochenfaktor 4,35 multipliziert.
Arbeitsstunden pro Monat = Wochenarbeitsstunden x 4,35
Doch woher kommt dieser sogenannte Wochenfaktor?
Die vereinfachte Berechnung des Wochenfaktors geht wie folgt:
Wochen pro Jahr: 52
Monate pro Jahr: 12
Durchschnittliche Anzahl Wochen pro Monat: 52 Wochen / 12 Monate = 4,333 Wochen/Monat
Doch wieso ist gemeinhin von einem Wochenfaktor von 4,35 die Rede? Dies kommt daher, dass bei der soeben gezeigten Berechnung ausser Acht gelassen wurde, dass es alle vier Jahre ein Schaltjahr mit einem zusätzlichen Tag gibt. Werden bei der Berechnung auch die Schaltjahre berücksichtigt, ergibt dies gerundet einen Wochenfaktor von 4,35.
Bei einem Arbeitnehmenden mit einer 40-Stunden-Woche ergibt sich somit die folgende Monatsarbeitszeit:
Arbeitsstunden pro Monat = 40 x 4,35 = 174 Stunden / Monat
In Unternehmen mit einer 42-Stunden-Woche ergeben sich also:
42 Stunden × 4,35 Wochen = ca. 183 Stunden pro Monat
Bei einer 35-Stunden-Woche wären es:
35 Stunden × 4,35 Wochen = ca. 152 Stunden pro Monat
Die genaue Zahl der Arbeitsstunden pro Monat hängt jedoch von Feiertagen, Überstundenregelungen und dem individuellen Arbeitsvertrag ab.
Arbeitszeit wird als die Zeit definiert, in der ein Arbeitnehmender dem Arbeitgebenden zur Verfügung steht und die vereinbarte Arbeit verrichtet.
Arten von Arbeitszeit
Reguläre Arbeitszeit
Die reguläre Arbeitszeit umfasst die Zeit, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Je nach Branche liegt diese reguläre Arbeitszeit meist zwischen 40 und 42 Stunden pro Woche.Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Schweiz ist in Artikel 9 ArG festgelegt. Sie liegt für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, in Grossbetrieben des Detailhandels, im Büro sowie für technische Angestellte bei 45 Stunden. Alle übrigen Arbeitnehmenden dürfen maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Wochenarbeitszeit von mehr als 50 Stunden ist nur bei wenigen Berufsgruppen, wie beispielsweise Ärzten und Taxifahrern, gestattet.
Überstunden
Zu den Überstunden zählt die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht, die gesetzliche Höchstarbeitszeit dabei aber nicht überschreitet. Überstunden sind meist freiwillig, nur in Ausnahmefällen können Arbeitnehmende zur Leistung von Überstunden verpflichtet sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine dringende Deadline eingehalten werden muss.
Bei angeordneten oder notwendigen Überstunden müssen diese wahlweise mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % oder einem Freizeitausgleich von Dauer der geleisteten Überstunden kompensiert werden. Diese Kompensation der Überstunden kann allerdings im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Überzeitarbeit
In Sonderfällen darf gemäss Art. 12 ArG die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum überschritten werden. Dieses Überschreiten der Höchstarbeitszeit nennt man Überzeitarbeit. Diese darf in der Regel nur während den üblichen Tages- oder Abendarbeitzeiten und nur an Werktagen ausgeführt werden.
Überzeit muss mit einem Lohnzuschlag von mindestens 25 % ausbezahlt werden. Stimmt der Arbeitnehmende dem zu, darf der Lohnzuschlag durch einen Freizeitausgleich in der Länge der Überzeitarbeit ersetzt werden.
Überstunden vs. Überzeit
Überstunden | Überzeit |
Mehrarbeit, die noch im Rahmen der Höchstarbeitszeit liegt. | Höchstarbeitszeit pro Woche wird überschritten. |
Bereitschaftszeit
Bei der Bereitschaftszeit wird zwischen der aktiven und passiven Bereitschaft unterschieden.
- Aktive Bereitschaft: Der Arbeitnehmende befindet sich im Betrieb und hält sich dort für einen Einsatz zur sofortigen Verfügung. Die aktive Bereitschaft gilt vollständig als Arbeitszeit.
- Passive Bereitschaft: Die Rufbereitschaft zu Hause gilt, wenn es zu keinem Einsatz kommt, in der Regel nicht als Arbeitszeit. Dennoch muss sie entschädigt werden – die genaue Höhe ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Kommt es zu einem Arbeitseinsatz, gilt nicht nur die Einsatzzeit, sondern auch der Hin- und Rückweg als Arbeitszeit.
Arbeitsweg
Der normale Weg zur und von der Arbeit gilt in der Schweiz nicht als Arbeitszeit und wird somit nicht kompensiert.Allerdings gibt es hierbei Ausnahmefälle, bei denen die Zeit für den Arbeitsweg, beziehungsweise die zeitliche Differenz zur normalen Arbeitswegzeit zur Arbeitszeit gerechnet wird:
- Bei einem Arbeitseinsatz ausserhalb des üblichen, vertraglich festgelegten Arbeitsortes und der Arbeitsweg dadurch länger ausfällt.
- Wege, die während der Arbeitszeit für dienstliche Zwecke zurückgelegt werden.
- Reisezeit bei Dienstreisen.
Pausen
Pausen gelten meist nicht als Arbeitszeit, es sei denn, die Arbeit kann während der Pause nicht unterbrochen werden (z. B. aufgrund der Überwachung von Maschinen). Pausen von weniger als 15 Minuten zählen in der Regel zur Arbeitszeit.Die gesetzliche Pausenregelung in der Schweiz schreibt folgende Mindestpausenzeiten vor:
- Über 5,5 Stunden Arbeitszeit: mindestens 15 Minuten Pause.
- Über 7 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause.
- Über 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 60 Minuten Pause.
Die Pause darf dabei nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit genommen werden, sondern muss etwa in der Mitte des Arbeitstages liegen. Dadurch wird eine Erholung auch garantiert.
Schulungen und Weiterbildungen
Wurden Weiterbildungen oder Schulungen vom Arbeitgebenden angeordnet oder sind sie gesetzlich vorgeschrieben, dann zählen sie zur Arbeitszeit. Die dafür aufgebrachte Zeit wird also mit dem üblichen Lohn entschädigt. Besucht ein Mitarbeitender hingegen freiwillig, also aus eigener Initiative, eine Schulung oder Weiterbildung, dann zählt diese nicht zur Arbeitszeit.
Wie beeinflussen gesetzliche Feiertage die Arbeitsstunden im Monat?
Fällt ein Arbeitstag aufgrund eines gesetzlichen Feiertages aus, ist der Arbeitgebende dazu verpflichtet, den Arbeitnehmenden für diesen ausgefallenen Arbeitstag so zu entgelten, als hätte er die vollen Stunden gearbeitet.
Beispiel: Frau Maier arbeitet jede Woche von Montag bis Donnerstag. Nun fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Dienstag. Ihr Arbeitgebender muss diesen Tag ganz normal vergüten. Frau Maier hat also keine Lohneinbussen, obwohl sie am Dienstag nicht arbeiten muss.
Frau Maiers durchschnittliche tägliche Arbeitszeit liegt bei 7 Stunden und ihre wöchentliche Arbeitszeit damit bei 28 Stunden. Ihre wöchentliche Arbeitszeit verringert sich durch den Feiertag also wie folgt:
28 Stunden pro Woche – 7 Stunden am Tag = 21 Stunden
Aufgrund des gesetzlichen Feiertags reduziert sich ihre Wochenarbeitszeit auf 21 Stunden, mit gleichbleibendem Lohn.
Wie hoch ist die Arbeitszeit in Prozent?
Vor allem bei Teilzeitarbeit macht es Sinn, die Arbeitszeit in Prozent zu berechnen. Auf diesem Weg kann der Beschäftigungsgrad genau definiert werden. Eine Vollzeitstelle entspricht 100 %, während Teilzeitstellen entsprechend prozentual darunterliegen.
Die Basis für die Berechnung der Arbeitszeit in Prozent ist die Anzahl der Wochenarbeitsstunden, die für eine Vollzeitstelle im Unternehmen festgelegt ist. Diese vertraglich festgelegte Vollzeitstelle entspricht 100 % Arbeitszeit.
Der Beschäftigungsgrad in Prozent kann nun auf Grundlage der individuellen Wochenarbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitstelle berechnet werden.
Arbeitszeit in Prozent = (Wochenarbeitsstunden / Wochenarbeitsstunden der Vollzeitstelle) x 100
Beispiel: Die wöchentlichen Sollstunden einer Vollzeitstelle liegen im Unternehmen bei 42 Stunden. Die Mitarbeitende Frau Maier arbeitet hingegen 28 Stunden in der Woche. Sie kann die prozentuale Arbeitszeit ihrer Teilzeitstelle wie folgt berechnen:
Arbeitszeit in Prozent = (28 Stunden / 42 Stunden) x 100 = 66,67 %
Frau Maier arbeitet also mit einem Pensum von 66,67 % auf einer Vollzeitstelle.
Häufig wird diese Prozentangabe für Arbeitsverträge, Gehälter und Sozialleistungen herangezogen. Frau Maier erhält somit 66,67 % des vollen Monatslohns und des Ferienanspruchs.
Wie werden die täglichen Arbeitsstunden berechnet?
Die Ermittlung der durchschnittlichen täglichen Arbeitsstunden erfolgt üblicherweise auf Basis der vertraglich festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit, also der sogenannten Sollarbeitszeit beziehungsweise der Sollstunden. Diese muss durch die Anzahl der Tage, die wöchentlich gearbeitet wird, geteilt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass es eine gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit gibt. Diese liegt gemäss Artikel 16 ArG bei 5,5 Arbeitstagen pro Woche. Diese wöchentliche Höchstarbeitszeit darf mit Zustimmung des Arbeitnehmenden für einen begrenzten Zeitraum auf sechs Tage die Woche ausgedehnt werden.
Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit = Wöchentliche Arbeitszeit / Anzahl der Arbeitstage in der Woche
Beispiel: Die Mitarbeitende Frau Maier arbeitet 28 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Wie viele Stunden sie durchschnittlich am Tag arbeiten muss, kann sie wie folgt berechnen:
Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit = 28 / 4 = 7
Sie muss also durchschnittlich sieben Stunden am Tag ihre Arbeit verrichten. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass sie wirklich vier Tage die Woche genau sieben Stunden auf der Arbeit verbringen muss. Es ist beispielsweise auch möglich, dass sie Montag bis Mittwoch jeweils 8 Stunden arbeitet und am Donnerstag nur 4 Stunden.
Die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit beträgt 14 Stunden. Mitarbeitende in der Schweiz dürfen also gemäss Artikel 10 ArG maximal 14 Stunden pro Tag auf der Arbeit verbringen. Von diesen 14 Stunden müssen noch die gesetzlichen Pausen abgezogen werden. Tatsächlich gearbeitet werden dürfen somit maximal 12,5 Stunden am Tag.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch die gesetzliche Ruhezeit. Diese muss gemäss Artikel 15a ArG mindestens elf aufeinanderfolgende Stunden betragen. Einmal wöchentlich kann die Ruhezeit auf acht Stunden reduziert werden. In diesem Fall darf aber beim auf die verkürzte Ruhezeit folgenden Arbeitstag keine Überzeitarbeit erfolgen.
Beispiel: Es steht eine sehr dringende Deadline an. Es ist Montagmorgen und das Projekt muss bis Dienstagabend fertiggestellt werden. Darum bittet der Arbeitgebende Frau Maier, am Montag bis Abends in der Arbeit zu bleiben und am Dienstag so früh wie möglich wieder zu erscheinen. Frau Maier bleibt am Montag von 9 Uhr bis 22 Uhr im Büro, insgesamt also 13 Stunden. Am nächsten Morgen erscheint sie bereits um 7 Uhr wieder im Büro, mit einer Ruhezeit von lediglich 9 Stunden. Dies ist in diesem Fall erlaubt, da es nur ausnahmsweise vorkommt.
Wie wird der Stundenlohn berechnet?
Jeder Arbeitnehmende kennt dank der Lohnabrechnung sein monatliches Gehalt. Anders verhält es sich allerdings mit dem Stundenlohn – nur die wenigsten wissen, wie viel sie in der Stunde verdienen. Dabei sollte jeder Arbeitnehmende unbedingt seinen Stundenlohn kennen. Dies ermöglicht den Vergleich mit anderen und erleichtert Gehaltsverhandlungen.
Um den Stundenlohn zu berechnen, muss das monatliche Gehalt durch die Arbeitsstunden im Monat geteilt werden.
Stundenlohn = Bruttolohn pro Monat / Arbeitsstunden pro Monat
Beispiel: Frau Maier arbeitet 28 Stunden pro Woche, ihr monatlicher Bruttolohn liegt bei CHF 3’000.
Ihre Arbeitsstunden pro Monat betragen somit:
28 x 4,35 = 121,8 Stunden pro Monat
Nun kann sie ihren Brutto-Stundenlohn berechnen:
Stundenlohn = CHF 3’000 / 121,8 = CHF 24.63
Der Bruttostundenlohn der Mitarbeitenden liegt somit bei CHF 24.63.
Welche Regelungen gibt es zur Arbeitszeiterfassung in der Schweiz?
Die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und -kontrolle sind genau im Schweizer Arbeitsgesetz festgelegt.
Arbeitgebende sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden im Detail zu erfassen. So kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten und Pausen eingehalten werden.
Diese genaue Dokumentation der Arbeitszeit umfasst unter anderem folgende Punkte:
Täglicher Arbeitsbeginn und tägliches Arbeitsende
Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
Pausendauer
Überstunden und Überzeitarbeit
Gewährte Ausgleichs- und Ersatzruhezeiten
In manchen Fällen kann diese Arbeitszeiterfassung vereinfacht werden, sodass lediglich die tägliche Gesamtarbeitszeit erfasst werden muss – also der Start, das Ende und die Pausen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt oder die Mitarbeitenden über eine Arbeitszeitautonomie von mindestens 25 Prozent verfügen, ihre Arbeitszeit also teilweise selbst gestalten können.
Auf die Zeiterfassung gänzlich verzichtet werden kann, wenn ein Arbeitnehmender ein Bruttogehalt von mindestens CHF 120‘000 erhält, er eine mindestens 50 prozentige Arbeitszeitautonomie hat oder dies schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Wichtig ist zu beachten, dass dieser Verzicht nicht bei Nacht- und Sonntagsarbeit gilt. Hier müssen zwingend der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende dokumentiert werden.
Die kantonalen Arbeitsinspektorate kontrollieren die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften. Verstösse können zu Sanktionen führen, einschliesslich Bussgeldern oder, bei gravierenden Verstössen, Betriebsschliessungen.