Jedes Jahr aufs Neue: Weihnachten steht vor der Türe und das Thema 13. Monatslohn steht wieder im Raum. Der 13. Monatslohn, auch bekannt als Weihnachtsgeld oder Jahresendprämie, ist ein Begriff, der für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Dieses zusätzliche Gehalt, das oft am Ende des Jahres ausgezahlt wird, stellt für viele Beschäftigte eine willkommene finanzielle Unterstützung dar, insbesondere in Zeiten erhöhter Ausgaben wie den Feiertagen. Der 13. Monatslohn ist jedoch nicht überall selbstverständlich und kann je nach Land, Branche und Unternehmenspolitik variieren. In diesem Beitrag werden wir unter anderem die Frage beleuchten, ob der 13. Monatslohn ein notwendiges Arbeitsrecht ist oder ob er eher als freiwillige Leistung der Arbeitgeber betrachtet werden sollte. Damit Sie alle Informationen zur Hand haben, finden Sie hier das Wichtigste rund um den 13. Monatslohn.
Was ist der 13. Monatslohn?
Der 13. Monatslohn ist eine Sondervergütung und wird zum vereinbarten Jahreslohn zusätzlich ausbezahlt. Mit dem Entscheid für einen 13. Monatslohn belohnen Sie Ihre Arbeitnehmer zusätzlich für die im ganzen Jahr geleistete Arbeit. Er ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie legen vorab im Arbeitsvertrag die Höhe sowie den Auszahlungszeitpunkt fest.
Kurz gesagt: Rein von Gesetzes wegen besteht kein Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf eine Sonderzahlung. Hier gilt die Vertragsfreiheit in der Schweiz gemäss Art. 19 OR.
So legen Sie den 13. Monatslohn fest
Wenn Sie sich als Arbeitgeber für eine Sonderzahlung in Form des 13. Monatslohnes entscheiden, muss es hierzu eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer geben. Diese kann sowohl schriftlich als auch formlos mündlich getroffen werden.
Übrigens gelten auch stillschweigende Vereinbarungen: Wurde regelmässig während mindestens drei Jahren in Folge, aus gleichem Grund, in unveränderter Höhe eine vorbehaltlose Sonderzahlung geleistet, verliert sie ab diesem Zeitpunkt ihren freiwilligen Charakter.
13. Monatslohn nicht zu verwechseln mit Gratifikation oder Bonus:
Gratifikation
Die Gratifikation oder das Weihnachtsgeld sind freiwillige Sonderzahlungen des Arbeitgebers (freiwillig nur, wenn sie nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind). Der Arbeitgeber kann Anlass, Zeitpunkt sowie Höhe festlegen und die Auszahlung an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie beispielsweise ein guter Geschäftsgang.
Achtung: Diese freiwilligen Sonderzahlungen können auch nur einzelne Mitarbeitende begünstigen, beispielsweise bei einer individuellen Leistung oder einem speziellen Teamerfolg. Wenn die Mehrheit der Mitarbeiter eine Sonderzahlung erhält, müssen aber triftige Gründe vorliegen, warum andere keine Sonderzahlung erhalten.
Bonus
Das Wort «Bonus» ist ein Überbegriff für viele unterschiedliche Leistungsarten. Der Bonus ist eine variable Vergütung mit teils Gratifikationscharakter (freiwillig) und, je nach Bedingungen, teils Lohncharakter (unfreiwillig) oder er kann eine Mischform sein.
Der Bonus ist gesetzlich nicht geregelt, daher muss von Fall zu Fall unterschieden werden, ob der Bonus eine Gratifikation (Art. 322d OR), Lohn (Art. 322 OR) oder einen Anteil am Geschäftsergebnis (Art. 322a OR) darstellt. Ausschlaggebend ist die Formulierung im Arbeitsvertrag.
Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?
Es gibt keine bestimmte Vorgabe, wann der 13. Monatslohn ausbezahlt wird. Dies ist abhängig vom jeweiligen Unternehmen. Das heisst, jedes Unternehmen kann selbst festlegen, wann der 13. Monatslohn ausbezahlt wird. Dies kann also jeden Monat über das Jahr verteilt sein oder nur in einem bestimmten Monat zum vollen Betrag. Spätestens aber mit dem Dezemberlohn wird dieser ausbezahlt. Dies ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.
Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?
Die Höhe des 13. Monatsgehalts hängt vom Jahreslohn ab. Das heisst, dass der Jahreslohn durch 12 geteilt wird, sofern es nicht anderes vertraglich festgelegt worden ist.
Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch (pro rata). Der anteilsmässige Anspruch entfällt jedoch, wenn das Arbeitsverhältnis im Rahmen der Probezeit aufgelöst wird.
13. Monatslohn berechnen – so geht’s
Den 13. Monatslohn berechnen Sie, indem Sie den Jahresbruttolohn durch 12 teilen (insofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde). Beträgt der Jahresbruttolohn beispielsweise CHF 72'000, dann wäre der 13. Monatslohn CHF 6'000 (CHF 72’000 ÷ 12).
Unser Berechnungsbeispiel hilft Ihnen, die Berechnung des 13. Monatslohn nachvollziehen zu können.
Monatslohn (brutto) Arbeitnehmer | CHF 6'000.- | |
Jahreslohn (brutto) ohne 13. Anteil | CHF 72'000.- | |
13. Monatslohn (1/12 des Jahreslohns) | CHF 6'000.- | |
Auszahlungsalternativen | ||
Einmalige Auszahlung (spätestens im Dezember) inkl. Monatslohn (brutto) | CHF 12'000.- | |
Alternative Auszahlung über das Jahr verteilt inkl. Monatslohn (brutto) | CHF 6'500.- |
In unserem Beispiel beträgt der Bruttolohn des Arbeitnehmers CHF 6’000.- pro Monat. Während des Jahres gab es keine Anpassung am Lohn. In einem ersten Schritt rechnen Sie den Jahreslohn aus. In diesem Beispiel also CHF 6’000.- x 12 = CHF 72’000.-. Dieser Jahreslohn wird dann wiederum durch 12 geteilt und ergibt somit den 13. Monatslohn: CHF 72’000.- / 12 = CHF 6’000.-.
Tipp: Eine Lohnabrechnung Monat für Monat zu erstellen ist natürlich mühsam. Wenn dann im Dezember noch der 13. Monatslohn hinzu kommt, kann es schnell mal unübersichtlich werden. Einfacher und automatisch geht es, wenn man dafür ein geeignetes Lohnprogramm benutzt. Diese unterstützt Sie als Arbeitgeber bei der Erstellung der Lohnabrechnung und bei der Berechnung des 13. Monatslohnes.
13. Monatslohn bei Stundenlohn?
Wenn es vertraglich festgelegt ist, dann erhält der Arbeitnehmer auch beim Stundenlohn einen 13. Monatslohn. Die Auszahlung erfolgt beim Stundenlohn gemäss Gesetz immer jeden Monat. Das heisst, hier haben Sie als Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, den 13. Monatslohn gebündelt in einem Monat auszubezahlen.
Ein Beispiel
Hat der Arbeitnehmer einen Stundenlohn von CHF 25.- und er hat im Monat November 30 Stunden gearbeitet, dann ergibt das einen Lohn von CHF 750.-.
Manche Gesamtarbeitsverträge schreiben vor, dass der 13. Monatslohn bei Stundenlöhnern mit 8.33% (d.h. auf zwei Nachkommastellen gerundet) gerechnet wird. Ansonsten wird dieser mit 1/12 berechnet. Zudem wird festgelegt, ob zuerst der 13. Monatslohn und darauf der Ferienzuschlag oder umgekehrt zuerst der Ferienzuschlag und darauf der 13. Monatslohn berechnet wird.
Das Ergebnis ist gleich, nur die Zwischenbeträge und die Höhe der Ferienrückstellung ändern sich durch diese Einstellung. Auch dies wird vertraglich festgelegt.
Bei der normalen Berechnung zu 1/12 sieht dies dann wie folgt aus: CHF 750.-/12 = CHF 62.50.-. Hier erhält der Mitarbeiter also einen 13. Monatslohn von CHF 62.50.- für den Monat November.
Bei Eintritt und Kündigung
Für ein unvollständiges Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch (pro rata).
Hier wird auch zuerst der Jahreslohn ausgerechnet und dieser dann durch 12 Monate geteilt.
Wenn der Arbeitnehmer also z. B. per 01.08.2020 bei der Firma gestartet hat und er einen Monatslohn von CHF 6000.- hat, dann ergibt sich hier ein Jahreslohn wie folgt: 6000 x 5 = 30’000.-
Der 13. Monatslohn wird dann wie folgt berechnet: CHF 30’000.- / 12 = CHF 2’500.-
Bei Kurzarbeit
Einige Arbeitgeber machen geltend, dass der 13. Monatslohn um die Kurzarbeit gekürzt werden soll. Wir empfehlen jedoch, den 13. Monatslohn ungekürzt zu vergüten, da wenigstens anteilsmässig eine Vergütung durch die ALK gemacht wurde.
Bei Krankheit
Bei einer Abwesenheit aufgrund einer Krankheit, erhält der Arbeitnehmer das Krankentaggeld. Im Lohn bei Krankheit ist der 13. Monatslohn aber bereits inbegriffen und somit ist kein 13. Monatslohn geschuldet für diese Zeit. Da es sich aber meistens um einen kleinen Betrag handelt, zahlen viele Unternehmen den normalen 13. Monatslohn aus. Dies ist aber abhängig vom Arbeitgeber. Auch hier wird bei keiner speziellen Regelung der Jahreslohn geteilt in 12 gerechnet um den 13. Monatslohn zu berechnen.
Sonstige
Grundsätzlich bleibt die Berechnung des 13. Monatslohn immer gleich. Auch wenn der Arbeitnehmer beispielsweise eine Lohnerhöhung oder Lohnkürzung während dem Jahr erhalten hat. Hier wird immer der Jahreslohn ausgerechnet und dieser dann durch 12 geteilt.
13. Monatslohn in der Lohnabrechnung
Auch beim 13. Monatslohn gelten die normalen Abzüge wie beim regulären Monatslohn. Das heisst auch beim 13. Monatslohn werden die AHV, ALV, NBU, KTG etc. abgezogen.
Wenn Sie eine geeignete Software verwenden, dann wird dies natürlich weitestgehend automatisiert: Mit der Lohnsoftware bexio, beispielsweise, erstellen Sie Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter mit wenigen Klicks.
Beispiel-Lohnabrechnung in bexio
In der Lohnbuchhaltung von bexio müssen Sie hierfür lediglich definieren, wie sich der 13. Monatslohn zusammensetzt und in welchen Monaten dieser ausbezahlt werden soll. Wählen Sie z. B. aus, dass dieser im August, September, Oktober, November und Dezember ausbezahlt werden soll, dann wird dies wie folgt berechnet:
So könnte demnach eine Lohnabrechnung aussehen, bei der im Dezember noch zusätzlich der 13. Monatslohn ausbezahlt wird:
Auf der Suche nach einer Lohnabrechnungsvorlage?
Hier klickenBeim Stundenlohn können Sie definieren, ob dieser zu 1/12 oder 8.33% berechnet werden soll. Zudem können Sie definieren ob der 13. Monatlsohn entweder vor dem Ferienzuschlag und der Feiertagsentschädigung berechnen werden soll oder ob diese in die Lohnsumme einbezogen werden. Mehr erfahren »
Sind Sie auf der Suche nach einer Alternative zum 13. Monatslohn?
Ob als Bonus für ein erfolgreiches Geschäftsjahr, für ausserordentliche Leistungen, zur Feier eines Dienst- oder Firmenjubiläums oder als Geburtstagsprämie: Reka-Pay ist das ideale Geschenk für Ihre Mitarbeitenden. Das vielseitige Ferien- und Freizeitgeld kommt ausschliesslich für schöne Erlebnisse und Erholung zum Einsatz – von Hotelübernachtungen über Fitnessabos bis hin zu Bergbahn- und Zugtickets.
Die Vorteile:
- Steuer- und abgabenfrei.
- Einfach und zeitsparend online abwickeln.
- Beliebt bei Mitarbeitenden.
- Nicht nur zu Weihnachten eine Freude, sondern über das ganze Jahr hinweg.
Darf das 13. Monatsgehalt gestrichen werden?
Der 13. Monatslohn wird in der Regel vertraglich festgelegt. Auch stillschweigende Vereinbarungen gelten: Wurde regelmässig während mindestens drei Jahren in Folge, aus gleichem Grund, in unveränderter Höhe eine vorbehaltlose Sonderzahlung geleistet, verliert sie ab diesem Zeitpunkt ihren freiwilligen Charakter. Da dies ein Vertragsbestandteil ist, kann dies nur im gegenseitigen Einvernehmen oder via Änderungskündigung angepasst oder gestrichen werden.
Wenn Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsauskunft zu wenden.
Fazit: Meine 5 Tipps zu Sonderzahlungen für Arbeitgeber
- Vereinbaren Sie Sonderzahlungen schriftlich und formulieren Sie sie klar und einheitlich.
- Verzichten Sie auf willkürliche Zahlungen an einzelne Mitarbeiter.
- Informieren Sie als Arbeitgeber transparent und proaktiv, weshalb eine Sonderzahlung erfolgt.
- Denken Sie daran, dass Lohnforderungen bis 5 Jahre nach Fälligkeit eingefordert werden können (Verjährungsfrist).
- Achtung: Alle Auszahlungen in Form von Bonus, Gratifikation, 13. Monatslohn sind beitragspflichtig (AHV etc.).
Michèle Aregger, bexio-Support